Es wurde festgestellt, dass auf den gemeindeeigenen Friedhöfen vereinzelt Grabstätten über einen längeren Zeitraum in nicht friedhofswürdiger Weise instandgehalten und gepflegt wurden. Wir weisen diesbezüglich auf die Bestimmungen der Friedhofsordnungen in den einzelnen Ortsteilen hin.
Hiervon besonders betroffene Gräber werden von der Friedhofsverwaltung mit einem grünen Hinweisschild markiert.
Die Friedhofsverwaltung weist die Nutzungsberechtigten dieser Gräber darauf hin, ihre Grabstätten zu prüfen und sich unverzüglich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen.
Sollten die Gräber nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums gepflegt bzw. instandgesetzt worden sein, behält sich die Gemeinde vor, diese Grabstätten abzuräumen und einzuebnen. Die Kosten dieser Maßnahme wird den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Ihr Ordnungs- und Friedhofsamt der Gemeinde Grammetal