Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) wird geregelt, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfällt.
Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich einen Kinderreisepass
| • | neu zu beantragen, |
| • | zu verlängern, |
| • | zu aktualisieren. |
Die bisher ausgestellten und noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit!
Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass steht der Personalausweis sowie der Reisepass zur Verfügung.
Bearbeitungszeiten:
| - | Personalausweis: ca. 2-3 Wochen |
| - | Reisepass: ca. 3-4 Wochen |
Anmerkung zu den benötigten Dokumenten
Im Einwohnermeldeamt erfolgt keine Beratung bezüglich der erforderlichen Dokumente bei Auslandsreisen. Informationen zu Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes sollten vom Antragsteller vorab z.B. auf der Website des Auswärtigen Amtes abgefragt werden.