Gemäß Beschluss 59/2023 vom 05.07.2023 und der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 09.2023 vom 12.08.2023 wurden gemäß Haushaltssatzung die Hebesätze der Gemeinde Grammetal festgesetzt.
Für die Gewerbesteuer wurden folgender Hebesatz festgesetzt:
| - | Gewerbesteuer Hebesatz 395 v. H. |
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Das heißt, es werden zunächst für das Jahr 2024 keine neuen Gewerbesteuervorauszahlungsbescheide verschickt.Zahlungstermine, Zahlungsbeiträge und Bankverbindung entnehmen Sie bitte dem Ihnen bisher vorliegenden Gewerbesteuervorauszahlungsbescheid.
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Um die Einhaltung der Fälligkeitstermine zu gewährleisten, wird, sofern noch nicht geschehen, die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates empfohlen.
Ein entsprechender Vordruck ist anbei bzw. auf unserer Internetseite unter der Rubrik:
Bürgerservice und Verwaltung / Was erledige ich wo à Formular / Informationen aus den Sachgebieten / Finanzverwaltung hinterlegt.
Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit.
Finanzverwaltung
Gemeinde Grammetal