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Grammetalbote Amtsblatt der Gemeinde Grammetal
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil der Gemeinde
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Information zur Erhebung der Gewerbesteuervorauszahlung 2023

Gemäß Beschluss 59/2023 vom 05.07.2023 und der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 09.2023 vom 12.08.2023 wurden gemäß Haushaltssatzung die Hebesätze der Gemeinde Grammetal festgesetzt.

Für die Gewerbesteuer wurden folgender Hebesatz festgesetzt:

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Gewerbesteuer Hebesatz 395 v. H.

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  • Die Gewerbesteuervorauszahlung wird grundsätzlich in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.

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Das heißt, es werden zunächst für das Jahr 2024 keine neuen Gewerbesteuervorauszahlungsbescheide verschickt.Zahlungstermine, Zahlungsbeiträge und Bankverbindung entnehmen Sie bitte dem Ihnen bisher vorliegenden Gewerbesteuervorauszahlungsbescheid.

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  • Neue Bescheide erhalten nur diejenigen Steuerpflichtigen, wo sich Änderungen bei der Veranlagung ergeben.
  • Bei Überweisung der Gewerbesteuer bitten wir unbedingt um Angabe des Kassenzeichens laut Steuerbescheid, um eine eindeutige Zahlungszuordnung zu gewährleisten.

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Um die Einhaltung der Fälligkeitstermine zu gewährleisten, wird, sofern noch nicht geschehen, die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates empfohlen.

Ein entsprechender Vordruck ist anbei bzw. auf unserer Internetseite unter der Rubrik:

Bürgerservice und Verwaltung / Was erledige ich wo à Formular / Informationen aus den Sachgebieten / Finanzverwaltung hinterlegt.

Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit.

Finanzverwaltung

Gemeinde Grammetal