Laut § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz ist es zulässig, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festzusetzen, wenn die Steuerschuldner in diesem Kalenderjahr die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten haben.
Gemäß Beschluss 59/2023 vom 05.07.2023 und der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 09/2023 vom 12.08.2023 wurden gemäß Haushaltssatzung die Hebesätze der Gemeinde Grammetal festgesetzt.
Für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B wurden folgende Hebesätze festgesetzt:
| - | für die Grundstücke (Grundsteuer B) 395 v. H. |
| - | für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) 280 v. H. |
—
—
Für Kleinbeträge gelten besondere Zahlungstermine. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Steuer als Jahresbetrag gem. § 28 Absatz 2 Grundsteuergesetz zu begleichen. Hierzu bedarf es eines schriftlichen Antrages des Steuerpflichtigen.
Das heißt, es werden zunächst für das Jahr 2024 keine neuen Grundsteuerbescheide verschickt. Zahlungstermine, Zahlungsbeiträge und Bankverbindung entnehmen Sie bitte dem Ihnen bisher vorliegenden Grundsteuerbescheid.
—
—
Um die Einhaltung der Fälligkeitstermine zu gewährleisten, wird, sofern noch nicht geschehen, die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates empfohlen.
Ein entsprechender Vordruck ist anbei bzw. auf unserer Internetseite unter der Rubrik:
Bürgerservice und Verwaltung / Was erledige ich wo / Formular / Informationen aus den Sachgebieten / Finanzverwaltung hinterlegt.
Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit.
Finanzverwaltung
Gemeinde Grammetal