Die Gemeinde Grammetal verschickte aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit seit dem Jahr 2021 auch für die Hundsteuer sog. „Dauerbescheide“.
Im Jahr 2021 erfolgte somit die Umstellung der bisher jährlich zugesandten Abgabenbescheide auf dauerhaft gültige Hundesteuerbescheide.
Die jeweiligen Bescheide behalten so lange ihre Gültigkeit, bis sich Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen ergeben, die den Erlass eines geänderten Bescheids erforderlich machen. Nur in diesem Fall wird ein neuer Bescheid versandt, der ebenso bis zur nächstfolgenden Änderung gilt.
Die Höhe der Hundsteuer ergibt sich aus dem entsprechenden Dauerbescheid.
Der Fälligkeitstermin ist der 01. Juli eines Jahres.
Bei Überweisung der Hundesteuer bitten wir unbedingt um Angabe des Kassenzeichens laut Steuerbescheid, um eine eindeutige Zahlungszuordnung zu gewährleisten.
Um die Einhaltung der Fälligkeitstermine zu gewährleisten, wird, sofern noch nicht geschehen, die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates empfohlen.
Ein entsprechender Vordruck ist anbei bzw. auf unserer Internetseite unter der Rubrik:
Bürgerservice und Verwaltung / Was erledige ich wo / Formular / Informationen aus den Sachgebieten / Finanzverwaltung hinterlegt.
Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit.
Finanzverwaltung
Gemeinde Grammetal