Die Gemeinde Grammetal ist als zuständige Meldebehörde verpflichtet, jeweils jährlich im ersten Quartal Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu übermitteln. Zweck der Datenübermittlung ist die Übersendung von Informationsmaterial.
Rechtsgrundlagen sind:
| - | § 36 Abs. 2 Bundesmeldesetz und |
| - | § 58 c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). |
Folgende Daten werden übermittelt:
| 1. | Familienname |
| 2. | Vornamen |
| 3. | Gegenwärtige Anschrift. |
| Es sind Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit betroffen, die 2024 volljährig werden. | |
Jede betroffene Person im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Grammetal hat das Recht, gemäß § 36 Abs. 2 BMG der Weitergabe seiner Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zu widersprechen.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch ist beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Grammetal einzulegen und muss rechtzeitig schriftlich erfolgen oder persönlich zur Niederschrift erklärt werden; per E-Mail oder telefonisch kann nicht widersprochen werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Auf der Internetseite der Gemeinde kann unter dem Link https://www.grammetal.de/buergerservice-und-verwaltung/was-erledige-ich-wo/formulare-informationen-aus-den-sachgebieten/
der Antrag heruntergeladen bzw. gestellt werden.
| - | Auskunftssperre im Melderegister beantragen (Antrag über den Zuständigkeitsfinder) |
| - | Antrag (pdf) |
| - | Online-Antrag (ThAVEL-Prozess) |