In der Jahreshauptversammlung am 15.9.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst.
Der Reinertrag wird nicht überwiesen. Er kann an folgenden Terminen im Versammlungsraum der Gemeinde Troistedt, im Feuerwehrhaus an den Teichen 9, abgeholt werden.
Montag, 27.11.2023 und 04.12.2023 von 16.00 bis 18.00.
Hinweis: Der Anspruch eines Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung erlischt, falls er nicht innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntmachung des Beschlusses, in ortsüblicher Weise (Grammetalboten) schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers mit den zur Auszahlung erforderlichen Angaben geltend gemacht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Der Jagdvorstand Troistedt