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Grammetalbote Amtsblatt der Gemeinde Grammetal
Ausgabe 12/2024
Nichtamtlicher Teil der Gemeinde
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Informationen zur Bundestagswahl 2025

Allgemeine Informationen

Die Bundestagswahl findet nach den Regelungen des Bundeswahlgesetzes (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO) statt. Die Wahlperiode beträgt 4 Jahre.

Die Wahl 2025 findet voraussichtlich am 23.05.2025 statt.

Sie können entweder im Wahllokal oder per Brief wählen. Die Briefwahlunterlagen können Sie online beantragen, sobald die notwendigen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die am Wahltag:

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das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 23.02.2007 oder früher)

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seit mindestens 23.11.2024 im Wahlgebiet Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und

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nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (durch Richterspruch).

Das Wahlrecht darf nur einmal und persönlich ausgeübt werden.

Wahlkreiseinteilung zur Bundestagswahl 2025

Die Gemeinde Grammetal bildet mit Erfurt und Weimar den Bundestagswahlkreis 192 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II.

In der Gemeinde Grammetal werden voraussichtlich 16 Urnen- und 2 Briefwahlbezirke gebildet.

Wählerverzeichnis

Eintragung von Amts wegen

Sie können Ihr Wahlrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Alle Wahlberechtigten, die am 42. Tag (12.01.) vor der Wahl mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnsitz in Grammetal gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.

Umzug innerhalb der Gemeinde nach dem 12.01.2025

Wahlberechtigte, die nach dem 12.01.2025 innerhalb der Gemeinde umziehen, bleiben in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks/der Ortschaft eingetragen, für den sie am 12.01.2025 gemeldet waren. Falls sie am Wahltag nicht in Ihrem früheren Wahlraum wählen können, beantragen sie bitte rechtzeitig einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.

Zuzug nach Grammetal nach dem 12.01.2025

Wahlberechtigte, die aus einer anderen Gemeinde innerhalb Deutschlands nach Grammetal zugezogen sind und sich im Zeitraum 13.01.2025 - 02.02.2025 in der Gemeinde mit Hauptwohnung anmelden, sind im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde eingetragen. Sie bleiben dort eingetragen, so dass Sie am Wahltag in ihrem früheren Wahlraum wählen können. Sie können sich auch von ihrer früheren Wahlbehörde einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ausstellen lassen. Auf Antrag werden sie in diesem Zeitraum in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen und aus dem Wählerverzeichnis ihrer Fortzugsgemeinde gestrichen.

Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in der Gemeinde liegende Nebenwohnung nach dem 12.01.2025 als Hauptwohnung anmelden bzw. in der Gemeinde eine weitere Wohnung beziehen, die Ihre Hauptwohnung wird.

Nach dem 02.02.2025(Ausschlussfrist) ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag grundsätzlich nicht mehr möglich.

Zuzug aus dem Ausland (Anmeldung nach dem 12.01.2025 - 02.02.2025)

Falls bisher keine Wohnung in Deutschland bestand und auch nicht vom Ausland her die Eintragung in ein Wählerverzeichnis erfolgte, kann bis zum 02.02.2025 bei der Wahlbehörde der Gemeinde schriftlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde beantragt werden. Bitte wenden Sie sich an die Wahlbehörde der Gemeinde, um Ihre Wahlberechtigung klären zu lassen.

Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und kann der Gemeinde im Original oder als Scan per E-Mail übermittelt werden.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl, dem 02.02.2025, bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Wenn Sie vor Ihrem Fortzug in der Gemeinde gemeldet waren, senden Sie Ihren Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis (Anlage 2 Bundeswahlordnung) an die Wahlbehörde.

Weitere Informationen zu diesem Thema sowie das Antragsformular sind auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters eingestellt: www.bundeswahlleiterin.de

Wahlbenachrichtigung

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, erhält eine Wahlbenachrichtigung. Der Postversand erfolgt voraussichtlich ab 20.01.2025 bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (02.02.2025). Die Wahlbenachrichtigung erfüllt zwei Funktionen:

Sie dient zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Wahlberechtigung, wenn Sie am Wahlsonntag in Ihren Wahlraum wählen gehen. Das Schreiben ist also mitzunehmen. Ihr Wahlraum ist im Wahlbenachrichtigungsschreiben genannt. Falls Sie Ihren Wahlraum am Wahlsonntag nicht aufsuchen, können Sie mit den Daten aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben Briefwahl, auch gern online, beantragen.

Antragswege für Briefwahlunterlagen

Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen über die Homepage der Gemeinde beginnt voraussichtlich ab dem 20.01.2025 und endet am Mittwoch, dem 19.02.2025, 12:00 Uhr vor dem Wahltermin, da beantragte Unterlagen später vermutlich nicht mehr rechtzeitig bei Ihnen ankommen würden. Dies gilt auch für die Beantragung per formloser E-Mail.

schriftlicher Antrag / persönliche Vorsprache: Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens finden Sie ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen. Dieses Formular nutzen Sie bitte, wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post, per Fax oder durch persönliche Vorsprache beantragen wollen.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag von 08:00 bis 15:00 Uhr abgeholt werden. Dazu sprechen Sie (Bevollmächtigung) bitte in der Gemeindeverwaltung, Schlossgasse 19, 99428 Grammetal, OT Isseroda vor.

Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Ablauf Fristen

Die Frist zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich ab dem 20.01.2025 endet am Montag vor dem Wahltermin, am 16.02.2025, 12:00 Uhr.

Der Wahlbrief muss bis zum Wahltag um 18:00 Uhr wieder bei der Wahlbehörde der Gemeinde eintreffen; Postlaufzeiten sind zu beachten.

Aktuelle Informationen werden unter https://www.grammetal.de/buergerservice-und-verwaltung/wahlen/ eingestellt.