Bitte löschen Sie Ihre bisherigen Daueraufträge zum 31.12.2024 und reichen nach Erhalt des Steuerbescheides neue SEPA-Lastschriftmandate ab 2025 ein!
Aufgrund der Grundsteuerreform verlieren alle bisherigen Grundsteuerbescheide zum 01.01.2025 Ihre Wirksamkeit. Sie erhalten ab 2025 neue Grundsteuerbescheide mit den dann geltenden Grundsteuerbeträgen.
Wir empfehlen Ihnen den bisher erteilten Dauerauftrag zum 31.12.2024 zu löschen und sobald Ihnen der neue Grundsteuer-Bescheid mit der ab 2025 gültigen Höhe vorliegt, einen neuen Dauerauftrag einzurichten.
Gerne können Sie uns für die Zukunft auch ein Sepa-Lastschriftmandat erteilen.
Da es sich um neue Grundsteuerbescheide handelt, bitten wir alle Steuerzahler um Einreichung neuer SEPA-Lastschriftmandate, diese werden Ihnen mit den Bescheiden für 2025 verschickt.
Oder Sie finden unser SEPA-Lastschriftmandats-Formular auf unserer Internetseite unter: https://www.grammetal.de/wp-content/uploads/2022/12/bankeinzug_sepa.pdf
Sofern Sie uns kein(e) SEPA-Lastschriftmandat(e) (Einzugsermächtigung) erteilt haben, beachten Sie bitte die termingerechte Einhaltung der Zahlungstermine.
Bitte verwenden Sie für Ihre Überweisungen ausschließlich folgende Bankverbindung:
Gemeinde Grammetal
Deutsche Kreditbank
IBAN: DE78 1203 0000 0000 9296 38
Verwendungszweck: Ihr Kassenzeichen
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kasse zur Verfügung (Telefon: 03643 831111 oder 03643/81116, E-Mail-Adresse: kasse@grammetal.de).