Gemäß § 6 des Thüringer Straßengesetz vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273 ff.), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 560), werden die im beigefügten Lageplan markierte Fläche des Wirtschaftsweges, Gemarkung Isseroda, Flur 2, Flurstück 177/13 (Teilfläche), 177/17, 177/16 und Gemarkung Nohra Flur 2 Flurstück 192 (Teilfläche) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Für die markierten Flächen erfolgt die Einstufung entsprechend der Verkehrsbedeutung als Gemeindestraße.
Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Grammetal.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung der Flurstücke kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Grammetal, Schloßgasse 19, 99428 Grammetal einzulegen.
Der Widerspruch sollte begründet werden.
Grammetal, 19.11.2024
gez.
Roland Bodechtel
Bürgermeister
Lageplan