Stimmberechtigte Mitglieder: 7
davon anwesend: 7
Beschluss SozA 19/2024:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt die Tagesordnung der 3. Sitzung am 19.11.2024 mit den vorgeschlagenen Änderungen.
Einstimmig angenommen
Beschluss 20/2024:
Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Festsetzung der Gebühren für die Kindergärten der Gemeinde erfolgen für 2025 und 2026 in Abänderung des Grundsatzbeschlusses 63/2022 vom 02.12.2022 nach den folgenden Grundsätzen:
| • | Grundlage für die Kostenermittlung (Ausgaben) sind die Planansätze 2024 zuzüglich einer 5%igen Prognose für Kostensteigerungen. |
| • | Die Kalkulation bezieht sich auf die Kinderzahl gemäß Bedarfsplanung 2024/2025 mit 130 Kindern. |
| • | Der Elternumlagesatz wird in der Kalkulation mit 20,9% festgelegt. Die Gebühren betragen auf dieser Grundlage: |
| 1. Kind der Familie: | 2. Kind der Familie: | 3. und weitere Kinder der Familie: | |||
| bis 5 Stunden | über 5 Stunden | bis 5 Stunden | über 5 Stunden | bis 5 Stunden | über 5 Stunden |
| 188,00 EUR | 268,00 EUR | 132 EUR | 188 EUR | 0 EUR | 0 EUR |
| • | Aufgrund unterschiedlicher Verpflegungsangebote und dem damit verbundenen Aufwand in der Küche wird die Servicepauschale getrennt nach Einrichtung ermittelt. Die Servicegebühren betragen auf dieser Grundlage: | |
| • | im Kindergarten Hopfgarten: 35,00 Euro; |
| • | im Kindergarten Mönchenholzhausen: 50,00 Euro; |
| • | im Kindergarten Niederzimmern: 21,00 Euro. |
| • | Sollten sich z.B. die Ausgaben erheblich steigern, die Kinderzahlen in den Einrichtungen wesentlich reduzieren, ist eine Neukalkulation in 2025 für 2026 vorzunehmen. |
Einstimmig angenommen
Beschluss SozA 21/2024:
Der Ausschuss empfiehlt: Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Grammetal
als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Einstimmig angenommen
Beschluss SozA 22/2024:
Die Niederschrift der 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport vom 15.10.2024 wird genehmigt.
Einstimmig angenommen
Beschluss SozA 23/2024:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, Frau Lysann Haase für die Ortschaft Obergrunstedt und Frau Julia Boronczyk für die Ortschaft Obernissa rückwirkend ab September 2024 als Dorfkümmerinnen für ihre jeweilige Ortschaft zu benennen.
Die Sachkosten der zusätzlichen Dorfkümmerinnen werden aus dem Einzelplan 3400000/718000 in Höhe von 250,00 EUR je Ortschaft finanziert.
Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechende Ehrenamtsvereinbarungen abzuschließen.
Einstimmig angenommen
Beschluss SozA 24/2024:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, Herrn Konstantin Schwark als Koordinator des Dorfkümmerer-Projekt für das Jahr 2025 zu benennen.
Der Bürgermeister wird beauftragt entsprechende Ehrenamtsvereinbarungen abzuschließen.
Einstimmig angenommen
Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung waren von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Herr Schwark, Konstantin
Beschluss SozA 25/2024:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, die folgenden Personen für das Jahr 2025 als Dorfümmerer zu benennen:
| • | Peggy Schwarz für die Ortschaft Bechstedtstraß, |
| • | Anja Schindel für die Ortschaft Daasdorf am Berge, |
| • | Martina Mertens für die Ortschaft Eichelborn, |
| • | Stefan Wenzlowski für die Ortschaft Isseroda, |
| • | Elisabeth Steyskal für die Ortschaft Mönchenholzhausen, |
| • | Marika Kaese für die Ortschaft Niederzimmern, |
| • | Sieglinde Römhild für die Ortschaft Nohra, |
| • | Lysann Haase für die Ortschaft Obergrunstedt, |
| • | Julia Boronczyk für die Ortschaft Obernissa, |
| • | Gabriele Rauscher für die Ortschaft Ottstedt am Berge, |
| • | Sabine Neitzke für die Ortschaft Hayn, |
| • | Christiane Albrecht für die Ortschaft Ulla, |
| • | Edelgard Zeunemann für die Ortschaft Utzberg. |
Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechende Ehrenamtsvereinbarungen abzuschließen. Für die Ortschaft Hayn ist als Zulassungsvoraussetzung die Zustimmung der Ortschaft erforderlich.
Einstimmig angenommen
Beschluss SozA 26/2024:
Der Ausschuss nimmt den Sachbericht zur Fördermittelverwendung des Wigbertichor Niederzimmern e.V. zur Kenntnis.
Beschluss SozA 27/2024:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport des Gemeinderats Grammetal beschließt den Antrag „Änderung des Zuwendungsbescheides Nr. FB_SozA_07/2024 vom 17.10.2024, Fördergegenstand: Grammetaler Weihnachtskino vom bisherigen Zuwendungsempfänger Feuerwehrverein Bechstedtstraß e.V. auf „Initiative Grammetaler Weihnachtskino, vertreten durch Peggy Schwarz“ zu ändern.
Einstimmig angenommen
Beschluss SozA 28/2024:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport des Gemeinderats Grammetal beschließt den Antrag:
| Antragsteller | Dorfklub Isseroda e.V. |
—
| Vorhaben | Kauf von T-Shirts/Jacken/Hoodies |
—
| x | mit einem Förderbetrag in Höhe von 200 Euro aus dem Einzelplan 340 (Heimat- und sonstige Kulturpflege) zu unterstützen. Dieses gilt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im gültigen Haushaltsplan 2024. |
Mehrheitlich angenommen
Beschluss SozA 29/2024:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport des Gemeinderats Grammetal beschließt den Antrag:
| Antragsteller | Kirmesgesellschaft Isseroda e.V. |
—
| Vorhaben | Kauf von Material zum Anfertigen für Kirmesschleifen und eines Handwagens |
—
| x | mit einem Förderbetrag in Höhe von 132,00 Euro aus dem Einzelplan 340 (Heimat- und sonstige Kulturpflege) zu unterstützen. Dieses gilt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im gültigen Haushaltsplan 2024. |
Einstimmig angenommen
Beschluss SozA 30/2024:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport des Gemeinderats Grammetal beschließt den Antrag:
| Antragsteller | Isserodaer Sportverein e.V. |
—
| Vorhaben | Trennwände für Außentoiletten |
—
| x | mit einem Förderbetrag in Höhe von 1.600,00 Euro aus dem Einzelplan 560 (eigene Sportstätten) zu unterstützen. Dieses gilt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im gültigen Haushaltsplan 2024. |
Einstimmig angenommen
Beschluss SozA 31/2024:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport des Gemeinderats Grammetal beschließt den Antrag:
| Antragsteller | Förderverein Obernissa e.V. |
—
| Vorhaben | Seniorenweihnachtfeier in Obernissa 2024 |
—
| x | mit einem Förderbetrag in Höhe von 300 Euro aus dem Einzelplan 340 (Heimat- und sonstige Kulturpflege) zu unterstützen. Dieses gilt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im gültigen Haushaltsplan 2024. |
Einstimmig angenommen
Beschluss SozA 32/2024:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport des Gemeinderats Grammetal beschließt den Antrag:
| Antragsteller | Dorfclub Utzberg „Zu den Utzberger Linden“ e.V. |
—
| Vorhaben | Anschaffung und Installation eines Ballfangnetzes und Kauf von Werkzeug zur Pflege des Sportplatzes |
—
| x | mit einem Förderbetrag in Höhe von 300,00 Euro aus dem Einzelplan 560 (eigene Sportstätten) zu unterstützen. Dieses gilt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im gültigen Haushaltsplan 2024. |
Einstimmig angenommen
Beschluss SozA 33/2024:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport des Gemeinderats Grammetal beschließt, den Antrag:
| Antragsteller | Rassegeflügelzuchtverein Nohra und Umgebung e.V. 1885 |
—
| Vorhaben | Unterstützung Kreisverbandsschau 04.-05.01.2025 |
—
| x | mit einem Förderbetrag in Höhe von 500,00 Euro aus dem Einzelplan 340 (Heimat- und sonstige Kulturpflege) zu unterstützen. Dieses gilt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im gültigen Haushaltsplan 2024. |
Einstimmig angenommen
Beschluss SozA 34/2024:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport des Gemeinderats Grammetal beschließt, den Antrag:
| Antragsteller | Kirmesgesellschaft Isseroda e.V. |
—
| Vorhaben | Förderung Kirmesband |
—
| x | abzulehnen. |
Mehrheitlich angenommen
Beschluss SozA 35/2024:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport des Gemeinderats Grammetal beschließt den Antrag:
| Antragsteller | Hayner Karnevalverein e.V. |
—
| Vorhaben | Ausgaben für Kostüme |
—
| x | mit einem Förderbetrag in Höhe von 1.000,00 Euro aus dem Einzelplan 340 (Heimat- und sonstige Kulturpflege) zu unterstützen. Dieses gilt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im gültigen Haushaltsplan 2024. |
Einstimmig angenommen
Beschluss SozA 36/2024:
Als Sitzungstermine 2025 werden folgende Termine festgelegt: 18.02., 22.04.,10.06.,12.08.,30.09. sowie 18.11.
Einstimmig angenommen