Die Neuwahl eines Jagdpächters/ einer Jagdpächterin für das Jagdrevier Troistedt findet
am Freitag, den 09. Januar 2026 um 18.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftsraum Troistedt, Innere Ortsstraße 7,
(gegenüber der Kirche)
statt.
Alle Feld- und Waldgrundstückseigentümer bzw. deren Vertreter der bejagbaren Flächen in der Gemarkung Troistedt sind hierzu herzlich eingeladen.
Einlass ist ab 17.30 Uhr.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung, Eröffnung der Versammlung und Feststellung der satzungsgemäßen Einladung |
| 2. | Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Flächen |
| 3. | Genehmigung der Tagesordnung |
| 4. | Persönliche Vorstellung der Jagdpachtbewerber/ Jagdpachtbewerberinnen für das Jagdrevier Troistedt |
| 5. | Wahlhandlung |
| 6. | Bekanntgabe des Wahlergebnisses |
| 7. | Besprechung und Termin Winterwanderung 2025 |
| 8. | Sonstige |
Gibt es seit den letzten zwei Jahren Eigentumsänderungen, so ist ein aktueller Grundbuchauszug vorzulegen.
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, durch eine
in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Mit freundlichen Grüßen
Der Jagdvorstand Troistedt