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Grammetalbote Amtsblatt der Gemeinde Grammetal
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil der Gemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Gemeinde Grammetal Landkreis Weimarer Land

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung samt Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gewerbliche Freizeiteinrichtung“ im Ortsteil Nohra - Vorentwurf

Hier:

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Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

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Aufstellungsbeschluss

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Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal hat am 28.04.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung samt Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gewerbliche Freizeiteinrichtung“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Planungsziel der 1. Änderung samt Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gewerbliche Freizeiteinrichtung“ im Ortsteil Nohra ist die Entlassung einer 24,68 ha großen Fläche aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans. Auf der übrigen ca. 10,07 ha großen Fläche soll eine Änderung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erfolgen. Diese sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Ergänzungsfläche für den Schulstandort Nohra sowie für den Verwaltungssitz der Stiftung Landschaftspark Nohra schaffen. Des Weiteren soll eine Fläche für eine naturnahe PV-FFA ausgewiesen werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal hat den Vorentwurf in seiner Sitzung am 29.10.2025gebilligt und die Durchführung der beiden Beteiligungsschritte gem. §§ 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Vorentwurf der 1. Änderung samt Teilaufhebung, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung, sowie Umweltbericht, ein städtebaulicher Entwurf, eine Biotopübersicht und ein Fachgutachten Zauneidechse (Lacerta agilis), wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 15.12.2025 bis 06.02.2026 (einschließlich)

unter der folgenden Internetadresse veröffentlicht:

https://www.grammetal.de/wirtschaft-und-wohnen/bauleitplanung/bebauungsplaene-laufende-verfahren/.

Im Weiteren können die Unterlagen von jedermann neben der Veröffentlichung im Internet in der Zeit

vom 15.12.2025 bis 06.02.2026 (einschließlich)

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Grammetal, Schlossstraße 19, 99428 Grammetal, Zimmer 18 zu folgenden Zeiten

Montag

13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Im Zeitraum vom 29.12.2025 bis zum 31.12.2025 sowie am 02.01.2026 ist die Gemeindeverwaltung geschlossen.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann jedermann die veröffentlichten Unterlagen einsehen. Stellungnahmen hierzu können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. Diese sollen elektronisch unter der folgenden E-Mail-Adresse abgegeben werden:

bauamt@grammetal.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Grammetal (Schlossstraße 19, 99428 Grammetal, Bauamt) schriftlich oder während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift abgeben werden.

Termine zur Einsichtnahme in die Unterlagen außerhalb der vorgenannten Zeiten können auch telefonisch unter 03643 / 83110 oder über das Kontaktformular https://www.grammetal.de/buergerservice-und-verwaltung/kontakt-oeffnungszeiten/ihr-direkter-draht-zur-gemeinde-grammetal/ vereinbart werden.

Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Webseite der GLU GmbH Jena https://www.glu.de/aktuelles/ veröffentlicht.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung samt Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gewerbliche Freizeiteinrichtung“ im Ortsteil Nohra ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Der Geltungsbereich des Änderungs- und Aufhebungsbereich des Bebauungsplans befindet sich nördlich des Ortsteil Nohra und umfasst die folgenden Flurstücke:

Änderungsbereich:

Gemarkung Nohra, Flur 4:

333/1 (tlw.)

333/2

337

341/2 (tlw.)

341/4

349/1 (tlw.)

349/2 (tlw.)

356/6 (tlw.)

356/4 (tlw.)

356/5(tlw.)

Aufhebungsbereich:

Gemarkung Nohra, Flur 4:

347 (tlw.)

356/5 (tlw.)

356/6 (tlw.)

356/7

363/3

363/4

363/5

363/6

363/7

363/8

363/9

363/10

363/11

363/12

363/13

363/14

Gemarkung Nohra, Flur 5

376/37 (tlw.)

376/5

376/6

376/7

376/8

376/9

376/10

376/11

376/12

376/13

376/14

376/15

376/16

376/17

376/18

376/19

376/20

376/21

376/22

376/23

376/24 (tlw.)

376/25 (tlw.)

376/26 (tlw.)

376/27 (tlw.)

Folgende umweltrelevante Informationen stehen zur Verfügung:

1.

Umweltbericht mit einer

1.1.

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf folgende naturräumliche Schutzgüter:

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Arten und Lebensgemeinschaften,

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Boden,

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Wasser,

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Klima und Lufthygiene,

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Landschaftsbild und Erholung,

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Mensch,

-

Kultur und sonstige Sachgüter

1.2.

naturschutzfachliche Bilanzierung zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die planerisch vorbereiteten Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes.

2.

Biotopübersicht.

3.

Fachgutachten Zauneidechse.

Es wird darauf aufmerksam gemacht,

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dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können.

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dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und

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dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Gemeinde Grammetal

Grammetal, 02.12.2025

gez.

Bürgermeister

Roland Bodechtel