Die förmliche Festsetzung des Wahltermins durch die Landesregierung soll erst Anfang 2024 erfolgen.
Als Termin ist der 26.05.2024 vorgesehen.
Mit der Wahl des neuen Gemeinderats an diesem Termin endet die Amtszeit des alten Gemeinderats am 31.05.2024. Der 31.05.2024 ist auch gleichzeitig das Ende der Amtszeit des Ortschafsrats.
Der Wahltermin für die Wahl des Ortschaftsrats wird nicht durch die Rechtsaufsicht, sondern durch den Gemeinderat festgesetzt.
Dem Gemeinderat wird deshalb zur Sitzung am 13.12.2023 vorgeschlagen, die Wahlen der Mitglieder der Ortschaftsräte am Tag der Gemeinderatswahlen 2024 durchzuführen.
Die förmliche Festsetzung des Wahltermins ist erfolgt (Bundesgesetzblatt vom 16.08.2023, Nr. 213).
Die förmliche Festsetzung des Wahltermins ist durch die Landesregierung noch nicht vorgenommen worden.
Das Jahr 2024 ist wieder ein sogenanntes „Superwahljahr“. Danach sollen die Mitglieder der Kommunalparlamente sowie Landräte und Ortschaftsbürgermeister am 26. Mai 2024 gewählt werden. Mögliche Stichwahlen sind dann zusammen mit der Europawahl am 9. Juni 2024 vorgesehen. Am 01. September 2024 soll über die neue Zusammensetzung des Landtages entschieden werden.
Um eine geordnete Vorbereitung zu sichern, beginnen wir schon jetzt mit der Suche nach Wahlhelfern. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Ihrem Ortschaftsbürgermeister oder in der Gemeindeverwaltung. Sie können auch direkt die Bereitschaftserklärung für die Mitarbeit in den Wahlgremien auf unserer Webseite abrufen (Link: https://www.grammetal.de/buergerservice-und-verwaltung/wahlen/).