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Grammetalbote Amtsblatt der Gemeinde Grammetal
Ausgabe 13/2023
Amtlicher Teil der Gemeinde
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Bekanntmachung von Beschlüssen

25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.10.2023

stimmberechtige Mitglieder: 7

davon anwesend: 5, ab TOP 5.7.: 6

Beschluss HFA 19/2023:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Tagesordnung der 25. Sitzung am 18.10.2023

Einstimmig angenommen

Beschluss HFA 20/2023:

Die Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.08.2023 (öffentlicher Teil) wird genehmigt

Einstimmig angenommen

Beschluss HFA 21/2023:

Die Tagesordnung der 25. Gemeinderatssitzung am 01.11.2023 (öffentlicher Teil) wird gemäß mit den Änderungen festgesetzt.

Einstimmig angenommen

24. Sitzung des Gemeinderats vom 06.09.2023

stimmberechtige Mitglieder: 21

davon anwesend:14, ab TOP 4: 16

Beschluss: 61/2023:

Der Gemeinderat beschließt die Tagesordnung der 24. Sitzung des Gemeinderats Grammetal- öffentlicher Teil- am 06.09.2023.

Einstimmig angenommen

Beschluss: 62/2023:

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 05.07.2023 - öffentlicher Teil.

Mehrheitlich angenommen

Beschluss 63/2023:

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der 4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Grammetal als Satzung.

Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses

Mehrheitlich angenommen

Beschluss 64/2023:

Der Gemeinderat stimmt dem Erschließungsvertrag zwischen PGL Center Nohra S.à r.l., eingetragen im Handelsregister (Registre de Commerce et de Sociétés) Luxemburg unter B276213, Geschäftsanschrift: 6, route de Trèves, in L-2633 Senningerberg, Luxemburg (Vorhabenträgerin) und der Gemeinde zu. Der Bürgermeister wird beauftragt den Vertrag zu unterzeichnen.

Mehrheitlich angenommen

Beschluss 65/2023:

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Konzeption zur Gewährleistung des örtlichen Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe (Bedarfs- und Entwicklungsplanung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1ThürBKG).

Mehrheitlich angenommen

Beschluss 66/2023:

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal stimmt der Weiterführung des Projekts Dorfkümmerer im Rahmen der Richtlinie zum "Landesprogramm für Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)" zu.

2.

Im Haushalt 2024 sind dafür die entsprechenden Haushaltsansätze gemäß Finanzierungsplan (Gesamtausgaben: 13.800 Euro, Zuwendung Landkreis: 9.660 Euro, Eigenmittel Gemeinde: 4.140 Euro) zu berücksichtigen.

3.

Der Gemeinderat spricht sich für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus.

4.

Die Dorfkümmerer und der Projekt-Koordinator werden vom Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport benannt und vom Bürgermeister berufen werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den genannten Personen Ehrenamtsvereinbarungen abzuschließen.

5.

Die ehrenamtlich tätigen Dorfkümmerer erhalten pro Ortschaft eine Aufwandsentschädigung von monatlich 75 Euro. Werden mehrere Dorfkümmerer in einer Ortschaft berufen, teilt sich die Aufwandsentschädigung gleichmäßig auf die berufenen Personen auf. Pro Ortschaft steht den Dorfkümmerern außerdem ein Sachkostenbudget von jährlich 250 Euro zur Verfügung.

Der ehrenamtlich tätige Projekt-Koordinator erhält ebenfalls eine Aufwandsentschädigung von monatlich 75 Euro und ein jährliches Sachkostenbudget von 250 Euro. Die Entschädigungen werden erst nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ausgezahlt.

Einstimmig angenommen

Beschluss 67/2023:

Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal beschließt, bei drei eingegangenen Angeboten, dem wirtschaftlich günstigsten den Auftrag zu erteilen.

Die Firma PÖMA Wegeservice GmbH, 99092 Erfurt wird beauftragt für 31.496,33 EUR (Gesamt: 26.467,50 EUR Netto, zzgl. 19 % MwSt. von 5.028,83 EUR) den geplanten Waldwegebau durchzuführen.

Einstimmig angenommen

Beschluss 68/2023:

Der Gemeinderat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 65.700 € für die Beschaffung von Feuerwehrausrüstung und -ausstattung.

Die Ausgaben sind durch eine Zuweisung des Landes auf Grundlage der Förderrichtlinie für eine landesweite Feuerwehrpauschale 2023 in Höhe von 65.700 € in den Einnahmen gedeckt.

Der Bürgermeister wird beauftragt die Ausschreibung und Beschaffung durchzuführen.

Einstimmig angenommen

Beschluss 69/2023:

Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal beschließt, den Auftrag für die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 für die oben genannten Bauwerke an das Ingenieurbüro IGS Ingenieure GmbH & Co. KG zu vergeben. Der Bürgermeister wird dazu ermächtigt den Auftrag auszulösen.

Einstimmig angenommen

Beschluss 70/2023:

Die monatliche Aufwandsentschädigung des stellvertretenden Ortschaftsbürgermeisters Obernissa wird in sinngemäßer Anwendung des § 2 Abs. 4 der ThürAufEVO bis zur Höhe der in der Hauptsatzung festgesetzten Aufwandsentschädigung des Ortschaftsbürgermeisters Obernissa für den Zeitraum der Vertretung (ab 01.06.2023 bis zum Amtsantritt des neugewählten Ortschaftsbürgermeisters) erhöht.

Einstimmig angenommen

25. Sitzung des Gemeinderats vom 01.11.2023

stimmberechtige Mitglieder: 21

davon anwesend:17, ab TOP 9: 16

Beschluss: 71/2023:

Der Gemeinderat beschließt die Tagesordnung der 25. Sitzung des Gemeinderats Grammetal am 01.11.2023.

Einstimmig angenommen

Beschluss 72/2023:

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 06.09.2023 - öffentlicher Teil.

Mehrheitlich angenommen

Beschluss 73/2023:

1.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Grammetal, bestehend aus der Planzeichnung und Begründung, wird in der vorliegenden Fassung (Stand 29.09.2023) beschlossen.

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Entwurf nach § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Einstimmig angenommen

Beschluss 74/2023:

Der Einwohnerantrag „Antrag auf ein funktionierende Löschwasserversorgung aus dem bestehenden Wassernetzes mit Hydranten und Löschwasserzisternen” ist unzulässig.

Anmerkung:

Das Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) macht Vorgaben für einen Einwohnerantrag. Die Zulässigkeit des Einwohnerantrags ist durch den Gemeinderat festzustellen, wenn er die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt.

Der eingereichte Antrag entspricht nicht diesen Anforderungen des ThürEBBG. Insofern musste eine Ablehnung wegen Unzulässigkeit erfolgen.

Die Gemeinde ist sich unabhängig von der formellen Ablehnung des Einwohnerantrags bewusst, dass die Löschwasserversorgung eine sehr wichtige Aufgabe ist.

In der am 06.09.2023 beschlossenen Konzeption zur Gewährleistung des örtlichen Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe (Bedarfs- und Entwicklungsplanung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ThürBKG) vom 30.03.2023 hat sich der Gemeinderat als Ziel gestellt, dass für die Sicherstellung der Löschwasserversorgung in den einzelnen Ortsteilen in den nächsten 2 Jahren die Planung für Neubau und die Ertüchtigung vorhandener Löschwasserreserven vorgenommen wird. In einer Ortschaftsbürgermeisterberatung wurde dieses Ziel der Aufstellung eines Konzepts für die Löschwasserbereitstellung bekräftigt.

Mehrheitlich angenommen

Beschluss 75/2023:

1.

Der Gemeinderat nimmt das in der Anlage beigefügte Ergebnis zur Jahresrechnung 2022 nach § 80 Abs. 2 ThürKO zustimmend zur Kenntnis.

2.

Die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben sind nachvollziehbar dargestellt und werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt entsprechend § 82 Abs. 1 und 2 dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Weimarer Land den Jahresabschluss 2022 zur örtlichen Prüfung vorzulegen.

Einstimmig angenommen

Beschluss 76/2023:

Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung zum Abschluss eines weiteren Honorarvertrags in Höhe von max. 10.000 € zwischen der Gemeinde und Consserve Invest GmbH zur Erstellung der Abschlussbilanz Abwasser.

Mehrheitlich angenommen

Beschluss 77/2023:

Der Gemeinderat schließt sich dem Vergabevorschlag für den Rahmenvertrag Baumpflege an.

Den Zuschlag für den Rahmenvertrag „Baumpflegearbeiten im Gemeindegebiet Grammetal“ erhält die Firma BaumPartner Oliver Glöckner.

Mehrheitlich angenommen

Beschluss 78/2023:

Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal stimmt dem Verkauf der Wegeflächen Flur 2, Flurstück 204/21 und 204/22 an den Kaufinteressenten nicht zu.

Den anliegenden Grundstückseigentümern der Flurstücke 204/20, 204/23, 204/45 wird der Grundstücksverkauf der Wegeflächen (gemeindeeigene Grundstücke in der Gemarkung Niederzimmern, Flur 1, Flurstück 204/21 und 204/22) angeboten. Der Grundstückseigentümergemeinschaft obliegt es dann über die Regelungen der Wegnutzung zu entscheiden.

Mehrheitlich angenommen

Beschluss 79/2023:

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe zur Lieferung eines Kommunal-LKW als Kran-Kipper Kombination mit Winterdienstausrüstung für den Bauhof an die Firma BayWa AG zum Angebotspreis in Höhe von 364.735 € brutto zu.

Einstimmig angenommen

Beschluss 80/2023:

Der Gemeinderat beschließt den Verkauf der gemeindeeigenen Grundstücke in der Gemarkung Nohra, Flur 7, Flurstück 590/10 und 590/15 an den Vorhabensträger (Firma Foodcraft Catering Events) zu einem Quadratmeterpreis in Höhe von 25,00 €/m².

Im Kaufvertrag sind folgende Zusätze aufzunehmen:

-

Zugewinnausgleich, wenn das Grundstücks innerhalb von 5 Jahren weiter veräußert wird.

-

Rückfallklausel, wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb von 5 Jahren realisiert wird.

-

Vorkaufsrecht der Gemeinde bei Veräußerung.

-

Verbot der Errichtung einer Tankstelle.

Mehrheitlich angenommen

Beschluss 81/2023:

Der Gemeinderat stimmt dem vom ThüringenForst vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2024 zu.

Einstimmig angenommen

Beschluss 82/2023:

1.

Zur Umsetzung der Maßnahme „Erneuerung der Heizungsanlagen in gemeindeeigenen Objekten“ beschließt der Gemeinderat in der Haushaltstelle 8810000/50000 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 90.000 €. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.

2.

Der Auftrag der Baumaßnahmen zur Erneuerung der Heizungsanlagen in den gemeindeeigenen Objekten:

Im Oberdorf 29-33:

zur einer Angebotssumme

in Höhe von 29.733,39 € netto,

Bei der Kirche 7:

zur einer Angebotssumme

in Höhe von 25.751,30 € netto,

Anger 4:

zur einer Angebotssumme

in Höhe von 19.107,07 € netto,

wird an die Firma OXFORT GmbH in Erfurt zu vergeben.

Mehrheitlich angenommen

17. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport am 08.11.2023

stimmberechtige Mitglieder: 7

davon anwesend: 6

Beschluss SozA 22/2023:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt die Tagesordnung der 17. Sitzung.

Einstimmig angenommen

Beschluss Soza 23/2023:

Die Niederschrift der 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport vom 31.08.2023 wird genehmigt.

Mehrheitlich angenommen

Beschluss SozA 24/2023:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport des Gemeinderats Grammetal beschließt den Antrag des Kräutergarten Niederzimmern e.V. für den Kauf von Materialen und Werkzeugen für das Kinderadventsbasteln mit einem Förderbetrag in Höhe von 400,00 Euro aus dem Einzelplan 340 (Heimat- und sonstige Kulturpflege) zu unterstützen. Dieses gilt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im gültigen Haushaltsplan 2023.

Einstimmig angenommen

Beschluss SozA 25/2023:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, für das Jahr 2024 die folgenden Personen als Dorfkümmerer zu benennen:

Peggy Schwarz für die Ortschaft Bechstedtstraß,

Martina Mertens für die Ortschaft Eichelborn,

Stefan Wenzlowski für die Ortschaft Isseroda,

Elisabeth Steyskal für die Ortschaft Mönchenholzhausen,

Marika Kaese für die Ortschaft Niederzimmern,

Sieglinde Römhild für die Ortschaft Nohra,

Steffen Dahnert für die Ortschaft Sohnstedt,

Christiane Albrecht für die Ortschaft Ulla,

Edelgard Zeunemann für die Ortschaft Utzberg,

Als Dorfkümmerer-Koordinator wird Konstantin Schwark bestimmt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechende Ehrenamtsvereinbarungen mit den genannten Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen (Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung waren von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Herr Schwark, Konstantin)

Einstimmig angenommen

Beschluss SozA 26/2023:

Der Antrag der Jugendfeuerwehr Nohra zur Finanzierung der Weihnachtsfeier auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie wird abgelehnt.

Begründung:

Mit Datum 29.10.2023 beantragte die Jugendfeuerwehr Nohra die Finanzierung der Weihnachtsfeier über die Vereinsförderrichtlinie.

Die Jugendfeuerwehr Nohra ist keine eigene Rechtspersönlichkeit.

Zielsetzung der Vereinsförderrichtlinie ist es, Engagement von Vereinen, Organisationen, Gruppierungen und Initiativen mit Sitz in der Gemeinde Grammetal zu fördern.

Förderungen von Einrichtungen der Gemeinde auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie scheiden aus.

Die Jugendfeuerwehren erhalten jährlich einen Beitrag von 25 € je Mitglied zur freien Verfügung. Eine Finanzierung ist daraus möglich.

Eine andere Möglichkeit der Finanzierung besteht ist die Beantragung eines Zuschusses aus dem Ortschaftsbudget der Ortschaft Nohra.

Eine Information zu dem Antrag wurde an den Ortschaftsbürgermeister von Nohra Herrn Schiller weitergeleitet.

Einstimmig angenommen

Beschluss SozA 27/2023:

Der Antrag der Jugendfeuerwehr Nohra zur Finanzierung der Anschaffung von Sweatshirts auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie wird abgelehnt.

Begründung:

Mit Datum 29.10.2023 beantragte die Jugendfeuerwehr Nohra die Finanzierung der Anschaffung von Sweatshirts auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie.

Die Jugendfeuerwehr Nohra ist keine eigene Rechtspersönlichkeit.

Zielsetzung der Vereinsförderrichtlinie ist es, Engagement von Vereinen, Organisationen, Gruppierungen und Initiativen mit Sitz in der Gemeinde Grammetal zu fördern.

Förderungen von Einrichtungen der Gemeinde auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie scheiden aus.

Im Haushalt der Gemeinde ist in der Haushaltsstelle 1300000.718200 (Zuschuss an die Freiwillige Feuerwehr) ein Betrag von 4.000 € vorgesehen.

Aus der Haushaltsstelle erhalten die Jugendfeuerwehren jährlich einen Beitrag von 25 € je Mitglied zur freien Verfügung. Eine Finanzierung ist daraus möglich.

Eine andere Möglichkeit der Finanzierung besteht ist die Beantragung eines Zuschusses aus dem Ortschaftsbudget der Ortschaft Nohra.

Eine Information zu dem Antrag wurde an den Ortschaftsbürgermeister von Nohra Herrn Schiller weitergeleitet.

Einstimmig angenommen

Beschluss SozA 28/2023:

Der Vereinsförderantrag der Ortschaft Troistedt zur Finanzierung der Anschaffung einer Tischtennisplatte wird abgelehnt. Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport spricht sich für die Einstellung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2024 für die Anschaffung einer Tischtennisplatte für die Ortschaft Troistedt aus.

Begründung:

Mit Datum vom 20.07.2023 beantragte die Ortschaft Troistedt durch die Ortschaftsbürgermeisterin Frau Poscher die Finanzierung des Kaufs einer Tischtennisplatte über die Vereinsförderrichtlinie.

Die Ortschaft Troistedt ist keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern nur ein Verwaltungsbezirk der Gemeinde mit der Besonderheit einer eigenen bürgerschaftlichen Vertretung in Gestalt des Ortschaftsrats.

Zielsetzung der Vereinsförderrichtlinie ist es, Engagement von Vereinen, Organisationen, Gruppierungen und Initiativen mit Sitz in der Gemeinde Grammetal zu fördern.

Förderungen von Einrichtungen der Gemeinde auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie scheiden aus.

Bei dem Kauf einer Tischtennisplatte für die Ortschaft handelt es sich um einen Vermögenserwerb der Gemeinde im Bereich der Spielplatzausstattung.

Hierzu kann die Ortschaft über die Ortschaftsbürgermeisterin die Bereitstellung von Haushaltmitteln im Jahr 2024 beantragen über welche der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatung entscheidet.

Einstimmig angenommen

32. Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses vom 19.10.2023

stimmberechtige Mitglieder: 7

davon anwesend: 5

Beschluss GBA 81/23:

Der Grundstücks- und Bauausschuss beschließt die Tagesordnung der 32. Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses der Gemeinde Grammetal.

Einstimmig angenommen

Beschluss GBA 82/23:

Der Grundstücks- und Bauausschuss genehmigt die Niederschrift der 31. Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses am 21.09.2023.

Mehrheitlich angenommen

Beschluss GBA 83/23:

Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung

- Dacherneuerung - in der Gemarkung Troistedt, Fl. 1, Flst. Nr. 59.

Einstimmig angenommen

Beschluss GBA 84/23:

Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung

- Errichtung Einfamilienhaus - in der Gemarkung Troistedt, Fl. 1, Flst. Nr. 58. Die Hinweise und Auflagen aus dem Vorbescheid Nr.: VB 70/22 behalten ihre Gültigkeit und sind zu beachten.

Einstimmig angenommen

Beschluss GBA 85/23:

Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung

- Umnutzung einer Garage zu einer Autowerkstatt im Kleingewerbe - in der Gemarkung Ulla, Fl. 3, Flst. Nr. 210/95.

Mehrheitlich abgelehnt

Beschluss GBA 86/23:

Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung

- Bau eines Doppelcarports der als Unterstand bei Veranstaltungen der Ortschaft genutzt werden soll - in der Gemarkung Obernissa, Fl. 5, Flst. Nr. 527.

Einstimmig angenommen

Beschluss GBA 87/23:

Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung

- Neubau eines Einfamilienhauses, Tektur: Errichtung Carport 60 m² - 7,50 m x 8,00 m x 3,00 m, Verlängerung der Baugenehmigung 213/19 BG 1. Änderung vom 26.01.2021 - in der Gemarkung Hopfgarten, Fl. 1, Flst. Nr. 1972.

Einstimmig angenommen

Beschluss GBA 88/23:

Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid

- Neubau eines Einfamilienhauses - in der Gemarkung Sohnstedt, Fl. 2, Flst. Nr. 167.

Einstimmig angenommen

Beschluss GBA 89/23:

Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung

- Abriss der vorhandenen Scheune und Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage/Carport - in der Gemarkung Utzberg, Fl. 1, Flst. Nr. 113/4.

Für den im Rahmen des Bauvorhabens geplante Erwerb einer Teilfläche vom gemeindlichen Grundstück mit der Flst. Nr. 415 liegt bisher kein Kaufantrag vor. Für einen Verkauf wird allerdings keine Veranlassung gesehen. Das Bauvorhaben ist ggf. anders auf dem Baugrundstück zu verorten.

Der Antrag wird abgelehnt, da keine Erschließung vorhanden ist.

Einstimmig abgelehnt

Beschluss GBA 90/23:

Der Vorsitzende des GBA Ausschusses beantragt, diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen. Eine Beratung im OSR ist noch nicht erfolgt, wäre hier aber notwendig.

Zurückgestellt

Beschluss GBA 91/23:

Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung

- Ersatzneubau EFH, - in der Gemarkung Utzberg, Fl. 1, Flst. Nr. 31/3.

Einstimmig angenommen

Beschluss GBA 92/23:

1.

Zur Umsetzung der Maßnahme „Erneuerung der Heizungsanalgen in gemeindeeigenen Objekten“ wird dem Gemeinderat empfohlen in der Haushaltstelle 8810000/50000 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 90.000 €. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.

2.

Der Auftrag der Baumaßnahmen zur Erneuerung der Heizungsanlagen in den gemeindeeigenen Objekten:

-

Im Oberdorf 29-33:

zur einer Angebotssumme

in Höhe von 29.733,39 € netto,

-

Bei der Kirche 7:

zur einer Angebotssumme

in Höhe von 25.751,30 € netto,

-

Anger 4:

zur einer Angebotssumme

in Höhe von 19.107,07 € netto,

soll an die Firma OXFORT GmbH in Erfurt zu vergeben.

Einstimmig angenommen

Beschluss GBA 93/23:

Alternative 1:

Dem Gemeinderat wird empfohlen den Verkauf der gemeindeeigenen Grundstücke in der Gemarkung Nohra, Flur 7, Flurstück 590/10 und 590/15 an den Vorhabensträger (Firma Foodcraft Catering Events) zu einem Quadratmeterpreis in Höhe von 25,00 €/m².

Zusätze im Kaufvertrag:

-

Im Kaufvertrag ist eine Klausel aufzunehmen, dass ein Zugewinnausgleich erfolgt, wenn das Grundstücks innerhalb von 5 Jahren weiter veräußert wird.

oder:

-

Im Kaufvertrag ist eine Rückfallklausel aufzunehmen, wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb von 5 Jahren realisiert wird.

Alternative 2:

Dem Gemeinderat wird empfohlen, dem Vorhabensträger (Firma Foodcraft Catering Events) für das Grundstück in der Gemarkung Nohra, Flur 7, Flurstück 590/10 und 590/15 Erbbaurechts mit folgenden Bedingungen anzubieten.

-

Das Erbbaurecht wird über die Dauer von 60 Jahren vereinbart.

-

Der Erbbauzins wird auf 5 % des Bodenrichtwerts festgelegt.

Der vereinbarte Erbbauvertrag ist vor der notariellen Beurkundung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmung zu Alternative 1: 3 x Zustimmung

Abstimmung zu Alternative 2: 3 x Zustimmung

Eine Mehrheit zu Alternative 1oder 2 kam nicht zustande.

Beschluss GBA 94/23:

Dem Gemeinderat der Gemeinde Grammetal wird empfohlen dem Verkauf der Wegeflächen Flur 2, Flurstück 204/21 und 204/22 an den Kaufinteressenten nicht zuzustimmen.

Den anliegenden Grundstückseigentümern der Flurstücke 204/20, 204/23, 204/45 wird der Grundstücksverkauf der Wegeflächen (gemeindeeigene Grundstücke in der Gemarkung Niederzimmern, Flur 1, Flurstück 204/21 und 204/22) angeboten. Der Grundstückseigentümergemeinschaft obliegt es dann über die Regelungen der Wegnutzung zu entscheiden.

Mehrheitlich zugestimmt

Beschluss GBA 95/23:

Dem Gemeinderat der Gemeinde Grammetal wird empfohlen dem Verkauf einer noch zu vermessende Teilfläche von ca. 40 m² des gemeindeeigenen Grundstückes der Gemarkung Bechstedtstraß Flur 1, Flurstück 60/5 nicht zuzustimmen.

Einstimmig zugestimmt

33. Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses vom 21.11.2023

stimmberechtige Mitglieder: 7

davon anwesend: 6, ab TOP 3: 7

Beschluss GBA 96/23:

Der Grundstücks- und Bauausschuss beschließt die Tagesordnung der 33. Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses der Gemeinde Grammetal.

Einstimmig angenommen

Beschluss GBA 97/23:

Der Grundstücks- und Bauausschuss genehmigt die Niederschrift der 32. Sitzung des Grundstücks-und Bauausschusses der Gemeinde Grammetal vom 19.10.2023.

Mehrheitlich angenommen

Beschluss GBA 98/23:

Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung

- „Werkstatt Kinderleicht“ auf Rädern - in der Gemarkung Niederzimmern, Fl. 1, Flst. Nr. 2.

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Einstimmig angenommen

Beschluss GBA 99/23:

Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung

- Aufstellung von 4 Seecontainern 12,192 m x 2,438 m x 2,591 m - in der Gemarkung Niederzimmern,

Fl. 1, Flst. Nr. 78, 41/4. Der Hinweis des OSR ist in die Stellungnahme mit aufzunehmen.

Einstimmig angenommen

Beschluss GBA 100/23:

Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid

- Einfamilienhaus Bungalow (Flachbau) - in der Gemarkung Niederzimmern, Fl. 1, Flst. Nr. 8/1.

Sachverhaltsdarstellung

Mehrheitlich abgelehnt

Beschluss GBA 101/23:

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Grammetal beschließt, den Auftrag für die Baumaßnahme zur Errichtung eines Gerätewaschplatzes im Bauhof der Gemeinde Grammetal an die Firma Baugeschäft André Lehmann zu vergeben.

Einstimmig angenommen

Beschluss GBA 102/23:

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Grammetal beschließt, den Auftrag für die Erweiterung des Spielplatzes in Isseroda der Firma Landschaftsbau Erfurt Simonsen GmbH & Co. KG zu erteilen. Die Auftragserteilung erfolgt jedoch unter Ausschluss der Position 3 des Angebots der Firma Simonsen vom 26.10.2023

Zurückgestellt

Beschluss GBA 103/23:

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Grammetal erteilt das Einvernehmen zum Antrag des Kaufs einer Teilfläche, Gemarkung Hopfgarten, Flur 14, Flurstück 1705 (ca. 16 m²) zur Nutzung des öffentlichen Weges „Cruciussteig“, Flur 3, Flurstück 129.

Einstimmig angenommen