stimmberechtigte Mitglieder: 21
davon anwesend: 14
Beschluss 86/2022:
Der Gemeinderat beschließt die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Grammetal am 07.12.2022.
Einstimmig angenommen
Beschluss 87/2022:
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 02.11.2022.
Mehrheitlich angenommen
Beschluss 88/2022:
Der Gemeinderat stimmt der Offenlage des Vorentwurfs des Flächennutzungsplanes zu (frühzeitige Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung des Vorentwurfs).
Einstimmig angenommen
Beschluss 89/2022:
Der Gemeinderat Grammetal beschließt:
| 1. | Einstellung und Berücksichtigung aller Belange, Anregungen und Hinweise in die Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflegeeinrichtung Nohraer Weg“ in Isseroda |
| 1.1. | Der Gemeinderat Grammetal stellt die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden nach § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflegeeinrichtung Nohraer Weg“ in Isseroda vorgebrachten Belange, Anregungen und Hinweise in die Abwägung ein und nimmt sie zur Kenntnis. |
| 1.2. | Während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB wurde Einsicht in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflegeeinrichtung Nohraer Weg“ in Isseroda mit den ausgelegten Unterlagen genommen. Anregungen und Hinweise wurden geäußert. Die vorgetragenen Belange werden in die Abwägung entsprechend Anlage (Tabelle) eingestellt. |
| 1.3. | In die Abwägung werden die durch die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden im Rahmen ihrer Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflegeeinrichtung Nohraer Weg“ in Isseroda vorgetragenen Belange, Anregungen und Hinweise entsprechend Anlage (Tabelle) eingestellt. |
| 2. | Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflegeeinrichtung Nohraer Weg“ in Isseroda |
| 2.1. | Die im Rahmen der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflegeeinrichtung Nohraer Weg“ in Isseroda vorgebrachten Belange werden nach gerechter Abwägung gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB entsprechend Anlage (Tabelle) berücksichtigt. |
| 2.2. | Der Bürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen. |
Einstimmig angenommen
Beschluss 90/2022:
| 1. | Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflegeeinrichtung Nohraer Weg“ in Isseroda als Satzung. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 2. | Die Begründung wird gebilligt. |
| 3. | Der Bürgermeister wird beauftragt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflegeeinrichtung Nohraer Weg“ in Isseroda die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Begründung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
Einstimmig angenommen
Beschluss 91/2022:
Der Gemeinderat beschließt:
Der in der Anlage beigefügte Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Grammetal und dem Vorhabenträger zur Errichtung der „Pflegeeinrichtung Nohraer Weg“ Isseroda/Gemeinde Grammetal soll abgeschlossen werden.
Der Bürgermeister der Gemeinde Grammetal wird ermächtigt, den Vertragsabschluss vorzunehmen.
Einstimmig angenommen
Beschluss 92/2022:
Der Gemeinderat beschließt:
Die Vereinsrichtline wird entsprechend den Vorschlägen des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport sowie der Verwaltung geändert. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Richtlinie mit den Änderungen auszufertigen.
Mehrheitlich angenommen
Beschluss 93/2022:
Der Gemeinderat beschließt die Richtlinie für die digitale Gremienarbeit.
Einstimmig angenommen
Beschluss 94/2022:
Der Gemeinderat stimmt dem Vergabevorschlag zur Anschaffung von zwei Kommunalfahrzeugen zu:
| - | Fahrzeug 1: Kommunal-LKW: 3-Seiten-Kipperfahrzeug mit Doppelkabine |
|
| Anbieter: BayWa AG, Angebotssumme: 85.950 € netto, 102.280,50 € brutto |
| - | Fahrzeug 2: Kommunal-LKW: Pritschenfahrzeug mit Doppelkabine |
|
| Anbieter BayWa AG, Angebotssumme: 82.500 € netto, 98.175,00 € brutto |
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufträge zur Beschaffung von Fahrzeug 1 und 2 auszulösen.
Einstimmig angenommen
Beschluss 95/2022:
Der Gemeinderat stimmt dem Teilflächenüberlassungsvertrag einer Teilfläche von 61 m² des Flurstücks 182/28 in der Gemarkung Isseroda zwischen dem Erschließungsträger „R&S Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH und der der Gemeinde zu. Alle mit der Übertragung verbundenen Kosten trägt der Erschließungsträger.
Der Bürgermeister wird zum Abschluss des notariellen Vertrages ermächtigt.
Einstimmig angenommen
Beschluss 96/2022:
Der Gemeinderat beschließt den Erwerb der im Grundbuch des Amtsgerichtes Weimar, Grundbuchamt, für Nohra, Blatt 536 eingetragenen Grundstücke
| Nr. | Flur | Nr. | Bezeichnung, Lage | in qm |
| 6 | 7 | 595/2 | Verkehrsfläche | 84 |
| 8 | 7 | 596/2 | Verkehrsfläche | 56 |
zu einem Kaufpreis von 420 €.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den notariellen Grundstückskaufvertrag mit der Maßgabe der lastenfreien Übertragung abzuschließen.
Einstimmig angenommen
stimmberechtigte Mitglieder: 21
davon anwesend: 15
Beschluss 01/2023:
Der Gemeinderat beschließt die Tagesordnung der 19. Sitzung des Gemeinderats Grammetal am 25.01.2023 (öffentlicher Teil).
Einstimmig angenommen
Beschluss 02/2023:
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der 18. Gemeinderatssitzung (öffentliche Sitzung) vom 07.12.2022.
Mehrheitlich angenommen
Beschluss 03/2023:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal, als Rechtsnachfolger der Gemeinde Isseroda, stellt gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 fest. Die im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Weimarer Land vom 23.02.2022 aufgeführten Empfehlungen und Hinweise sind künftig zu beachten.
Einstimmig angenommen
Beschluss 04/2023:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal, als Rechtsnachfolger der Gemeinde Isseroda, stellt gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 fest. Die im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Weimarer Land vom 23.02.2022 aufgeführten Empfehlungen und Hinweise sind künftig zu beachten.
Einstimmig angenommen
Beschluss 05/2023:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal, als Rechtsnachfolger der Gemeinde Isseroda, stellt gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 fest. Die im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Weimarer Land vom 23.02.2022 aufgeführten Empfehlungen und Hinweise sind künftig zu beachten.
Einstimmig angenommen
Beschluss 06/2023:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal, als Rechtsnachfolger der Gemeinde Isseroda, beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Weimarer Land vom 23.02.2022 die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2017.
Mehrheitlich angenommen
Beschluss 07/2023:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal, als Rechtsnachfolger der Gemeinde Isseroda, beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Weimarer Land vom 23.02.2022 die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2018.
Mehrheitlich angenommen
Beschluss 08/2023:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal, als Rechtsnachfolger der Gemeinde Isseroda, beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Weimarer Land vom 23.02.2022 die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019.
Mehrheitlich angenommen
Beschluss 09/2023:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal, als Rechtsnachfolger der Gemeinde Nohra, stellt gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 fest. Die im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Weimarer Land vom 13.07.2022 aufgeführten Empfehlungen und Hinweise sind künftig zu beachten.
Einstimmig angenommen
Beschluss 10/2023:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal, als Rechtsnachfolger der Gemeinde Nohra, stellt gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 fest. Die im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Weimarer Land vom 13.07.2022 aufgeführten Empfehlungen und Hinweise sind künftig zu beachten.
Einstimmig angenommen
Beschluss 11/2023:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal, als Rechtsnachfolger der Gemeinde Nohra, beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Weimarer Land vom 13.07.2022 die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2018.
Mehrheitlich angenommen
Beschluss 12/2023:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal, als Rechtsnachfolger der Gemeinde Nohra, beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Weimarer Land vom 13.07.2022 die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019.
Mehrheitlich angenommen
Bemerkung: Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung waren von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Herr Zange, Horst
Beschluss 13/2023:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal stellt gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 fest.
Die im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Weimarer Land vom 08.09.2022 aufgeführten Empfehlungen und Hinweise sind künftig zu beachten.
Einstimmig angenommen
Beschluss 14/2023:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal stellt gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 fest.
Die im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Weimarer Land vom 08.09.2022 aufgeführten Empfehlungen und Hinweise sind künftig zu beachten.
Einstimmig angenommen
Beschluss 15/2023:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Weimarer Land vom 08.09.2022 die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020.
Einstimmig angenommen
Bemerkung: Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung waren von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Herr Bodechtel, Roland; Herr Liebeskind, Ronny; Herr Slobodda, Henrik
Beschluss 16/2023:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Weimarer Land vom 08.09.2022 die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021.
Einstimmig angenommen
Bemerkung: Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung waren von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Herr Bodechtel, Roland; Herr Liebeskind, Ronny; Herr Slobodda, Henrik
Beschluss 17/2023:
Der Gemeinderat stimmt dem vom ThüringenForst vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2023 zu.
Einstimmig angenommen
Beschluss 18/2023:
Der Gemeinderat stimmt dem Vergabevorschlag zu und beschließt die Baumaßnahme „Gemeinde Grammetal - Spielplatz OT Hopfgarten „Umgestaltung 2023 - Erneuerung der Spielgeräte, Landschaftsgärtnerische Arbeiten“ losweise wie folgt zu vergeben:
| 1. | Der Auftrag für das Los 1 „Beschaffung, Lieferung und Montage von Spielgeräten“ wird an die Firma Luckner Garten- und Landschaftsbau GmbH zum Preis von netto 76.535,80 € (brutto 91.077,60 €) vergeben. |
| 2. | Der Auftrag für das Los 2 „Einfriedung des Spielplatzes“ wird an die Firma Luckner Garten- und Landschaftsbau GmbH zum Preis von netto 7.766,80 € (brutto 9.242,49 €) vergeben. |
| 3. | Der Auftrag für das Los 3 „Landschaftsgärtnerische Arbeiten“ wird an die Firma Luckner Garten- und Landschaftsbau GmbH zum Preis von netto 2.642,40 € (brutto 3.144,46 €) vergeben. |
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt über die Eingliederungsprämie des Ortsteils Hopfgarten.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bauaufträge auszulösen.
Mehrheitlich angenommen
Beschluss 19/2023:
Der Gemeinderat stimmt der Löschungsbewilligung zur Löschung des subjektiv-persönlichen Vorkaufsrechtes für die Gemeinde Grammetal am Flurstück 89/1, Flur 1 der Gemarkung Troistedt zu.
Einstimmig angenommen
stimmberechtigte Mitglieder: 7
davon anwesend: 7
Beschluss HFA 01/2023:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Tagesordnung der Sitzung am 11.01.2023 (öffentlicher Teil).
Einstimmig angenommen
Beschluss HFA 02/2023:
Die Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.11.2022 wird genehmigt.
Einstimmig angenommen
Beschluss HFA 03/2023:
Die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 25.01.2023 - öffentlicher Teil wird gemäß Vorlage festgesetzt.
Einstimmig angenommen
Beschluss HFA 04/2023:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Ablösung des Multicars M 30 ALD C mit Winterdienstausstattung aus dem Leasingvertrag 242123 der GEFA BANK GmbH zu dem angebotenen Kaufpreis in Höhe von 12.100 € netto zu.
Einstimmig angenommen
Beschluss HFA 05/2023:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Auftrag für die Variantenuntersuchung des Verwaltungssitzers der Gemeinde an die Architekten Vierquadrat Architekten aus 99428 Weimar Graben 47 zu erteilen. Gesamtauftragswert von brutto 15.506,30 € (19% MwSt).
Einstimmig angenommen
stimmberechtigte Mitglieder: 7
davon anwesend: 4
Beschluss: GBA 109/22:
Der Grundstücks- und Bauausschuss beschließt die Tagesordnung der 22. Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses der Gemeinde Grammetal.
Einstimmig angenommen
Beschluss: GBA 110/22:
Der Grundstücks- und Bauausschuss genehmigt die Niederschrift der 21. Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses der Gemeinde Grammetal vom 17.11.2022.
Mehrheitlich angenommen
Beschluss: GBA 111/22:
Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid - Wohnraumerweiterung am bestehenden Wohnhaus um 99 m², Höhe 3,80 m in der Gemarkung Daasdorf am Berge, Fl. 1, Flst. Nr. 236/4 und 236/9.
Die Hinweise des OSR sind in die Stellungnahme der Gemeinde mit aufzunehmen.
Einstimmig angenommen
Beschluss: GBA 112/22:
Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung
- Treppenanlage vom Gelände bis Höhe Dachtraufe für Wartungsarbeiten - in der Gemarkung Bechstedtstraß, Fl. 1, Flst. Nr. 36.
Einstimmig angenommen
Beschluss: GBA 113/22:
Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung
- Neubau eines Pferdehofes mit vier Ferienwohnungen und einer Betreiberwohnung - in der Gemarkung Ottstedt am Berge, Fl. 5, Flst. Nr. 389/4. Die Hinweise des OSR sind in die Stellungnahme der Gemeinde mit aufzunehmen.
Einstimmig angenommen
stimmberechtigte Mitglieder: 7
davon anwesend: 4, ab TOP 2: 5; ab TOP 3: 6
Beschluss: GBA 01/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss beschließt die Tagesordnung der 23. Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses der Gemeinde Grammetal.
Einstimmig angenommen
Beschluss: GBA 02/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss genehmigt die Niederschrift der 22. Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses der Gemeinde Grammetal vom 15.12.2022.
Mehrheitlich angenommen
Beschluss: GBA 03/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der Beschlussvorlage 2022/116 „Beratung und Beschluss: Vergabe Spielplatzbau in Hopfgarten“ zuzustimmen.
Mehrheitlich angenommen
Beschluss: GBA 04/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung
- Grundstückseinfriedung mit Tor - in der Gemarkung Hopfgarten, Fl. 10, Flst. Nr. 1111/1.
Einstimmig angenommen
Beschluss: GBA 05/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung
- Aufstellung von 2 Überseecontainern (6,05 m x 2,44 m x 2,59 m) zur Lagerung von land- und forstwirtschaftlichen Geräten und Tierfutter - in der Gemarkung Hopfgarten, Fl. 10, Flst. Nr. 1111/1. Der Hinweis das die Zufahrt teilweise über einen unbefestigten Feldweg erfolgt soll in die Stellungnahme der Gemeinde mit aufgenommen werden.
Einstimmig angenommen
Beschluss: GBA 06/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung
- Halle 10 m x 25 m x 4 m zur landwirtschaftlichen Nutzung - in der Gemarkung Utzberg, Fl. 1, Flst. Nr. 692. Der Hinweis des OSR das die Zufahrt über einen unbefestigten Feldweg erfolgt und die Stellungnahme bezüglich Abwasser bei JenaWasser einzuholen ist, soll in die Stellungnahme der Gemeinde mit aufgenommen werden. Das Vorhaben befindet sich in der Flur 6 nicht 1.
Einstimmig angenommen
Beschluss: GBA 07/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung
- Errichtung eines Büro- und Sozialgebäudes - in der Gemarkung Utzberg, Fl. 3, Flst. Nr. 405/4. Folgendes soll in die Stellungnahme der Gemeinde aufgenommen werden: Die Stellungnahme bezüglich Abwasser ist bei JenaWasser einzuholen. Der beantragten Befreiung wird zugestimmt.
Einstimmig angenommen
Beschluss: GBA 08/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung
- Umnutzung EG Lager in Wohnung - in der Gemarkung Niederzimmern, Fl. 1, Flst. Nr. 19/3. Folgende Hinweise des OSR sind in die Stellungnahme der Gemeinde mit aufzunehmen:
Die Stellungnahme bezüglich Abwasser ist bei JenaWasser einzuholen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Gebäudeeingang straßenseitig problematisch sein könnte. Der Gehweg ist an dieser Stelle sehr schmal und es sollte die Möglichkeit geprüft werden, die Nutzer vor dem Straßenverkehr zu schützen.
Der beantragten Abweichung nach § 66 ThürBO wird zugestimmt.
Einstimmig angenommen
Beschluss: GBA 09/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss beschließt den vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung - Aufstellung einer dreischiffigen Landwirtschaftshalle (Rundbogenhalle) zur Lagerung von Hühnermist/Rindermist und Stroh, Tektur: Reduzierung auf zweischiffige Landwirtschaftshalle (zwei geschlossene Felder und ein offenes Feld) Abmessungen: 60 m x 25 m x Höhe Rundbogen = 11,36 m - in der Gemarkung Nohra, Fl. 6, Flst. Nr. 593/4 bis zur nächsten Sitzung des GBA zurück zu stellen.
Einstimmig angenommen
Beschluss: GBA 10/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der Beschlussvorlage 2022/117 „Beratung und Beschluss: Löschungsbewilligung zur Löschung des subjektiv-persönlichen Vorkaufsrechtes für die Gemeinde Grammetal am Flurstück 89/1, Flur 1 der Gemarkung Troistedt“ zuzustimmen.
Einstimmig angenommen