In der Gemeinde Grammetal ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle Vergabe und Fördermittel (m/w/d) Bauamt in Vollzeit unbefristet zu besetzen. Das Sachgebiet ist dem Bürgermeister unterstellt.
Die Stelle beinhaltet insbesondere folgende Aufgaben:
Vorbereitung und Erstellung von Vergabeunterlagen sowie Mitwirkung bei Vergabeverfahren nach VOB/A und VgV
Anforderungen:
Wir bieten:
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung nach den Bestimmungen des SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Ihre Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 28.02.2023 in einem verschlossenen Umschlag an
Gemeinde Grammetal
Kennwort: „Bewerbung FMV Bauamt“
Schloßgasse 19
99428 Grammetal
Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Gründen nicht erwünscht und werden daher nicht berücksichtigt. Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter BewerberInnen werden nach Abschluss des Verfahrens und der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und Datenschutzbestimmungen nicht zurückgeschickt, sondern vernichtet, es sei denn, ein ausreichend frankierter Rückumschlag ist der Bewerbung beigefügt. Daher wird empfohlen, alle Unterlagen in Kopie einzureichen. Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.
Mit Einreichen der Bewerbung erteilen Sie der Gemeindet Grammetal ausdrücklich die Zustimmung, Ihre an uns übermittelten personenbezogenen Daten durch hierfür befugte Personen zum Zweck des Stellenbesetzungsverfahrens gemäß EU-DSGVO zu erfassen und zu nutzen. Aus den Bewerbungsunterlagen werden das Bewerbungsschreiben, der Lebenslauf, die Zeugnisse, Zertifikate, Nachweis über eine Schwerbehinderung etc. erfasst. Die Daten werden ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle durch die hierzu befugten Personen verwendet. Die Gemeinde Grammetal versichert, dass nur der interne Personenkreis, der unmittelbar in das Stellenbesetzungsverfahren einbezogen ist, Kenntnis dieser Daten erhält. Eine darüberhinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf führt zum Ausschluss aus dem laufenden Verfahren. Ihre Datenschutzrechte ergeben sich aus der EU-DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz.
gez. Bodechtel
Bürgermeister