Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 mit Beschluss Nr. 87/2023 die 4. Satzung der Gemeinde Grammetal zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Die Rechtsaufsicht im Landratsamt Weimarer Land hat mit Datum 22.12.2023 die Eingangsbestätigung (Akz. 11.90.05-25-2) erteilt.
Die Satzung wird nachfolgend bekannt gemacht:
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erlässt die Gemeinde Grammetal folgende Satzung:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Gemeinde Grammetal vom 22.01.2020, bekannt gemacht am 08.02.2020 im Amtsblatt (Grammetalbote), zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 24.10.2023, bekannt gemacht am 11.11.2023 im Amtsblatt (Grammetalbote) wird wie folgt geändert:
§ 1
In § 4 Absatz 2 a) wird folgender Satz 2 angefügt:
Die Wahlen der Mitglieder der Ortschaftsräte finden am Tag der
Gemeinderatswahlen statt, sofern der Gemeinderat keinen anderen Termin festsetzt.
§ 2
§ 13 Absatz 5 erhält folgende Fassung:
(5) Die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen von Wahlsachen nach dem ThürKWG und der ThürKWO werden durch Veröffentlichung einer elektronischen Ausgabe des Bekanntmachungstextes auf der Internetseite der Gemeinde (www.grammetal.de) vorgenommen.
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gemeinde Grammetal
Grammetal, d. 23.01.2024
gez.
Bodechtel
Bürgermeister