Gemäß § 16 Abs. 5 der Hauptsatzung werden Bekanntmachungen in Wahlsachen durch Veröffentlichung einer elektronischen Ausgabe des Bekanntmachungstextes auf der Internetseite der Gemeinde (www.grammetal.de) vorgenommen.
| • | Die Wahlbekanntmachung wurde am 31.01.2025 (Bereitstellungstag) im Internet bekanntgemacht. |
Nachfolgend erfolgt die nachrichtliche Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt.