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Grammetalbote Amtsblatt der Gemeinde Grammetal
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil der Gemeinde
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Bekanntmachung

Durchführung der vereinfachten Umlegung

Mit Vereinbarung vom 13.Januar 2025 wurde die Befugnis zur Durchführung der vereinfachten Umlegung „Am Gröpelsberg“ nach § 80 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) von der Gemeinde Grammetal an das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Referat 27 Bodenordnung übertragen.

Die Vereinbarung umfasst folgende Flurstücke:

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Gemarkung Hayn, Flur 1, Flurstücke 33/2, 35 und 37

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Gemarkung Hayn, Flur 2 Flurstück 58/75

Bodechtel

Bürgermeister