Beschluss 62/2024:
Der Gemeinderat beschließt die Tagesordnung der 4. Sitzung des Gemeinderats Grammetal am11.12.2024.
Einstimmig angenommen
Beschluss 63/2024: Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der dritten Gemeinderatssitzung vom 29.10.2024.
Einstimmig angenommen
Beschluss 64/2024: Die Festsetzung der Gebühren für die Kindergärten der Gemeinde erfolgen für 2025 und 2026 in Abänderung des Grundsatzbeschlusses 63/2022 vom 02.12.2022 nach den folgenden Grundsätzen:
| 3. | Grundlage für die Kostenermittlung (Ausgaben) sind die Planansätze 2024 zuzüglich einer 5%igen Prognose für Kostensteigerungen. |
| 4. | Die Kalkulation bezieht sich auf die Kinderzahl gemäß Bedarfsplanung 2024/2025 mit 130 Kindern. |
| 5. | Der Elternumlagesatz wird in der Kalkulation mit 21,1% festgelegt. Die Gebühren betragen auf dieser Grundlage: |
| 1. Kind der Familie | 2. Kind der Familie | 3. und weitere Kind der Familie | |||
| bis 5 Stunden | über 5 Stunden | bis 5 Stunden | über 5 Stunden | bis 5 Stunden | über 5 Stunden |
| 188 € | 268 € | 132 € | 188 € | 0 € | 0 € |
| 6. | Aufgrund unterschiedlicher Verpflegungsangebote und dem damit verbundenen Aufwand in der Küche wird die Servicepauschale getrennt nach Einrichtung ermittelt. Die Servicegebühren betragen auf dieser Grundlage: | ||
| a. | im Kindergarten Hopfgarten: | 35,00 Euro; |
| b. | im Kindergarten Mönchenholzhausen: | 50,00 Euro; |
| c. | im Kindergarten Niederzimmern: | 21,00 Euro. |
Mehrheitlich angenommen
Beschluss 65/2024:
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Grammetal als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Mehrheitlich angenommen
Beschluss 66/2024:
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Grammetal als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Mehrheitlich angenommen
Beschluss 67/2024:
Der Gemeinderat beschließt die Planungsleistungen für Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1-8 + ÖBÜ zum grundhaften Straßenausbau in Niederzimmern in Zusammenhang mit geplanten Kanalbaumaßnahmen von JenaWasser für die Straßen
| - | Vieselbacher Straße: in Höhe von 135.098,63 € |
| - | Auf dem Zieche: in Höhe von 65.588,34 € |
| - | Angergasse zwischen Brücke und Lange Gasse: in Höhe von 17.153,53 € |
| - | Nebenanlagen K205: 24.637,80 € |
an das Planungsbüro I.P.I. Infraplaningenieure GmbH zu vergeben.
Grundlage bilden die Honorarangebote des Planungsbüro I.P.I. Infraplaningenieure GmbH vom 18.09.2024 und 22.07.2024.
In der Haushalts- und Finanzplanung sind die Planungsleistungen und die Kostenannahmen für den Straßenbau zu berücksichtigen.
Beim Land sind die Erstattungen der Straßenausbaubeiträge anzumelden.
Mehrheitlich angenommen
Beschluss 68/2024:
Der Gemeinderat hebt den Beschluss 91/2023 aus der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2023 auf.
Mehrheitlich angenommen
Beschluss 69/2024:
Der Beschluss Nr. 59/2024 des Gemeinderates vom 29.10.2024 wird aufgehoben.
Einstimmig angenommen
Beschluss 70/2024:
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Ersten Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung / Winterdienst im Gebiet der Gemeinde Grammetal (Straßenreinigungssatzung).
Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Einstimmig angenommen