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Grammetalbote Amtsblatt der Gemeinde Grammetal
Ausgabe 2/2025
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Änderung zum Erwerb der Untersuchungsberechtigungsscheines ab 01.01.2025

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur ausgebildet oder beschäftigt werden, wenn dem Arbeitgeber die Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung vorliegt. Dazu hat die Meldebehörde der Gemeinde bisher Berechtigungsnachweise für die Erst- und Nachuntersuchungen ausgestellt (sog. Untersuchungsberechtigungsscheine).

Mit der „Verwaltungsvorschrift zum Erwerb der Untersuchungsberechtigungsscheine für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz im digitalen Verfahren vom 18.07.2024“ wird das Verfahren geändert.

Ab 01.01.2025 ist nicht mehr das Meldeamt der Gemeinde, sondern das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig.

Möglichkeiten der Beantragung:

Die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins soll in der Regel online erfolgen.

Link: https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs

Im Ausnahmefall kann der UBS auch beim

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Regionalinspektion Mittelthüringen

Linderbacher Weg 30

99099 Erfurt

Telefon: 0361 57-3831620

E-Mail: Poststelle.AS-Mitte@tlv.thueringen.de

beantragt werden. Hierfür ist die vorherige Terminabstimmung über den Anmelde-Link notwendig.