Titel Logo
Grammetalbote Amtsblatt der Gemeinde Grammetal
Ausgabe 2/2026
Ortschaft Mönchenholzhausen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Mönchenholzhausen,

am Freitag, 23.1. fand im Bürgerhaus die erste große Wimpelnähaktion für unsere 1150 Jahrfeier statt. Über 15 Einwohnerinnen und Einwohner zeichneten auf den bunten gespendeten und mitgebrachten Stoffen Wimpel an, schnitten sie aus und nähten die Rohlinge mit Nähmaschinen zu langen Wimpelketten zusammen. Diese Gemeinschaftsarbeit wirkte für das Motto unseres Jubiläums „Mönchenholzhausen - Ein Dorf entdeckt sich selbst“ wie ein Startschuss. Und sie ist eine Einladung an alle bei der Vorbereitung des Festes mitzumachen. Die nächste Wimpelnähaktion findet am Samstag, den 21. Februar um 14:00 Uhr im Bürgerhaus statt. Das Festkomitee lädt herzlich zum Mitmachen ein.

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner ich möchte mich bei allen, die bei dem Wintereinbruch im Januar ihrer Räum- und Streupflicht nachgekommen sind, bedanken. Der Winter ist aber noch nicht vorbei. Deshalb will ich daran erinnern, wer für die Schneeräumung auf den Gehwegen verantwortlich ist. Diese Frage wird mir jedes Jahr gestellt, besonders für die Straßen, die nur einseitig einen Gehweg haben. Die Antwort findet man im §§ 9ff der Satzung über die Straßenreinigung / Winterdienst im Gebiet der Gemeinde Grammetal (Straßenreinigungssatzung), nachzulesen auf der Internetseide der Gemeinde Grammetal. Auszugsweise möchte ich den § 9 der auch regelt, wer bei einseitigem Gehweg für die Räumung verantwortlich ist, zitieren. „Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch die Eigentümer oder Besitzer, der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer, der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.“

Weiter weise ich noch einmal auf die Öffnungszeiten des Grüncontainers und des Altkleidercontainers der Kreiswerke hin. Diese sind mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr. Die Kreiswerke werden noch mehr Altkleidercontainer zur Abdeckung des Bedarfs, auch der umliegenden Orte, auf dem Gelände aufstellen. Bitte nutzen Sie die Kleidercontainer. Legen Sie bitte keine Säcke oder Tüten mit Altkleidern neben volle Container, die noch im Ort stehen ab.

Allen Schülern wünschen der Ortschaftsrat und ich erholsame und schöne Winterferien.

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Mönchenholzhausen, bitte informieren Sie sich an den Schaukästen zu aktuellen Themen der Gemeinde und des Ortsteils.

Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit

Ihr Ortschaftsbürgermeister

Henrik Slobodda