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Grammetalbote Amtsblatt der Gemeinde Grammetal
Ausgabe 2/2026
Bekanntmachungen anderer Behörden
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Gewässerschau der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Weimar- Land und die Verbandsschau des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme im März 2026

Die Untere Wasserbehörde des Kreises Weimar-Land führt die Gewässerschau laut § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) im März 2026 durch. Sie wird verbunden mit der jährlichen Verbandsschau des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme (laut § 7 Abs.1 der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme in Verbindung mit § 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände- Wasserverbandsgesetz- WVG).

Gemäß des Umlaufbeschlusses des Vorstandes U01-2026-01-23 vom 01.02.2026 wird die Gewässerschau der Unteren Wasserbehörde und die Verbandsschau des GUV Gera/Gramme an Gewässern II. Ordnung gemeinsam durchgeführt.

Zu diesem Zweck wird laut § 74 Abs. 4 ThürWG durch die Untere Wasserbehörde eine Schaukommission für die Gewässer zweiter Ordnung gebildet.

Als Schaubeauftragte des GUV Gera/Gramme wurde der Verbandsingenieur des GUV Gera/Gramme, Herr Tino Möbius (Umlaufbeschluss der Verbandsversammlung 01-01/2025-U vom 04.02.2025) und als Verbandsingenieur, Herr Johannes Kaps (Beschluss der Verbandsversammlung 08-03/2025 vom 25.11.2025 benannt.

Für die Gewässer- bzw. Verbandschau im März 2026 sind folgende Fließgewässer zu folgenden Terminen vorgesehen:

Weimarbach vom Beginn des Weimarbachs nördlich der B7 (südlich von Ulla) bis Einmündung in die Gramme bei Hopfgarten am 18.03.2026, 9.00 Uhr

Treffpunkt: Feldweg/ Zufahrt zur Pumpstation auf Flst 260/3, Flur 4, Gem. Ulla (nördl. B7)

Utzberger Bach von der Straßenbrücke nördlich der B7 bis zur Einmündung in die Gramme bei Hopfgarten und der Peterbach von der Quelle südlich der A4 bei Bechstedtstraß bis zur Grenze Stadt Erfurt/Grammetal am 19.03.2026, 9.00 Uhr

Treffpunkt: Bauhof Gemeinde Grammetal OT Utzberg, Am Peterborn 1

Bei Durchführung der Gewässer- bzw. Verbandsschau der Gewässer II. Ordnung entsteht die Notwendigkeit in den Ortslagen Ulla, Utzberg, Hopfgarten, Bechstedtstraß, Eichelborn und Obernissa Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und begründet sich in § 101 Abs. 1 WHG vom 31. Juli 2009.

Durch die öffentliche Bekanntgabe über Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 ThürWG die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert.

Ansprechpartner für die Gewässerschau bei der Unteren Wasserbehörde Weimar-Land ist Herr Stetter (Tel. 03644-540187) sowie für die Verbandsschau des GUV Gera/Gramme Herr Möbius (Tel. 0361-6551886).