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Grammetalbote Amtsblatt der Gemeinde Grammetal
Ausgabe 3/2023
Nichtamtlicher Teil der Gemeinde
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Hinweis zur Beantragung von Führungszeugnissen

Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen.

Es kann ab Vollendung des 14. Lebensjahr beantragt werden.

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:

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Privates Führungszeugnis: für private Zwecke

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Behördenführungszeugnis: zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis dieser unmittelbar übersandt werden soll

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Erweitertes Führungszeugnis: für Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise bei Behörden oder privaten Stellen kinder- oder jugendnah tätig sind, bzw. tätig werden sollen

Gebühren: 13,00 Euro

Benötigte Unterlagen:

Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen:

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Persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt

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Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass)

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Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.

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Ausnahmen:

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Für Minderjährige (14. bis 17. Lebensjahr) ist auch der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt.

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Bei geschäftsunfähigen Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Ein Nachweis über die Vertretungsmacht ist vorzulegen.

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Beim Behördenführungszeugnis ist die Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens erforderlich.

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Beim erweiterten Führungszeugnis muss ein Schreiben der jeweiligen Einrichtung oder Behörde vorliegen mit der Bestätigung, für wen ein erweitertes Führungszeugnis und das ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird.

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Schriftliche Antragstellung

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Für eine schriftliche Antragstellung ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch eine siegelführende Stelle (z.B. Notar, sonst. Behörde) auf dem Antrag erforderlich.

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Die Gebühr in Höhe von 13,-- Euro ist vorab auf das Konto der Gemeinde Grammetal zu überweisen (Verwendungszweck: Führungszeugnis und Angabe Familiennamen und Vornamen).

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Onlineantrag mit Personalausweis über das Serviceportal des Bundesamtes für Justiz

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Link: http://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

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Der Nachweis für ein erweitertes Führungszeugnis ist über den PC hochzuladen und mit dem Antrag online dem Bundesamt für Justiz zuzuleiten

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Die fällige Gebühr ist ebenfalls online zu entrichten. Im Rahmen des Bezahlvorgangs werden Sie auf eine sichere Bezahlseite geführt.

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aktuelle Bezahlverfahren: Visa-/Mastercard, Giropayverfahren

Bearbeitungsdauer:

Die Ausstellung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz und nimmt in der Regel bis zu 2 Wochen in Anspruch.

Weitere Erläuterungen

zum Thema "Führungszeugnis" finden Sie auf den Internetseiten des Bundesjustizamtes:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html