Gemäß § 17 (1), Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG) und § 17 der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) ist durch den Wahlleiter frühestens drei Monate und spätestens am 58. Tag vor der Wahl zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufzufordern.
Für die Kommunalwahlen am 26.05.2024 erfolgte mit Datum 26.02.2024 die Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die
gemäß § 13 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde auf der Internetseite (www.grammetal.de).
Nachfolgend erfolgt der Abdruck der Bekanntmachungen.
Wahlvorschläge können bis zum 12.04.2024 eingereicht werden.
Buss
Wahlleiter der Gemeinde