Geoproxy Thüringen (Zugriff: 25.08.2022) Übersichtsplan - Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes (unmaßstäbliche Darstellung)
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal hat in öffentlicher Sitzung am 15.03.2023 den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Industriegebiet Nohra im Ortsteil Nohra gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.
Für den Planbereich ist der Entwurf vom Februar 2023 maßgebend.
Anlass der Planung:
Mit dem Bebauungsplan Industriegebiet Nohra wurden die bauplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung einer industriellen Nutzung (Ansiedlung von Betrieben der Nahrungsgüterwirtschaft und kooperativer Bereiche) geschaffen. Der Flächennutzer, Weimarer Wurstwaren GmbH, entwickelte sich über Jahre zu einem prägenden Industriebetrieb im Landkreis. Im Jahr 2019 wurde der Betrieb geschlossen.
Die planerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Industriegebiet Nohra erschweren die geplante Nachnutzung des Standortes, da die zulässigen Nutzungen, i.V.m. begleitenden Festsetzungen (Grundflächenzahl, Gebäudehöhen usw.) stark auf bestimmte Nutzungsarten ausgerichtet waren.
Aus diesen Gründen ist für die Nachnutzung des gewerblichen Standortes die Aufhebung des Bebauungsplanes Industriegebiet Nohra erforderlich.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes Industriegebiet Nohra steht in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Industriepark Nohra und der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbegeit Nohra.
Geltungsbereich des Plangebietes:
Der Aufhebungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Flur 7 der Gemarkung Nohra: 611/1, 611/2, 605/4, 605/5, und teilweise die Flurstücke 605/1 und 605/6
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 7,59 ha.
Lageplan - Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes:
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Industriegebiet Nohra, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand Februar 2023, wird in dem Zeitraum
vom 03.04.2023 bis einschließlich 10.05.2023
in der Gemeinde Grammetal in 99428 Grammetal / OT Isseroda, Schloßgasse 19, Zimmer 18 während der Dienststunden
| Montag | 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Website der Gemeinde Grammetal abrufbar. Link:
(Überschrift: Aufhebung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Nohra“)
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich, zur Niederschrift oder per E-mail vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme
(§ 4 (2) BauGB).
Umweltprüfung
Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| - | Umweltbericht |
| - | Gutachten |
| - | umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden |
In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:
| Gutachten / Fachbeiträge / Planungen | Inhalte / Themen | |
| Umweltbericht | - - — - — - - - | Darstellung umweltrelevanter Ziele von Fachplanungen/ Fachgesetzen Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Klima/Luft, Landschaft, Boden, Kultur-/sonstige Sachgüter, Wasser Beschreibung und Bewertung des Orts- und Landschaftsbildes und deren Auswirkungen durch die Planung Darstellung von Auswirkungen/Maßnahmen Beschreibung/ Bewertung der Umweltauswirkungen Aussagen zum Ausgleichsbedarf |
| Orientierende Kampfmittelvorerkundung | - | es sind keine konkreten Hinweise auf Kampfhandlungen im Plangebiet vorhanden - Verdacht hat sich nicht bestätigt |
| Artenschutzrechtliche Begutachtung vor Baubeginn der Abrissarbeiten | - | Begutachtung der Gebäude vor Abriss auf bewohnende Säugetier (Fledermäuse, Bilche) und Vögel |
Verschiedene umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen sind im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der Aufhebungsplanung innerhalb der festgelegten Fristen eingegangen. Aussagen zu folgenden Themenbereichen werden gegeben:
| Urheber | Themenbereiche | |
| Landratsamt Weimarer Land | - | Verweis auf bereits realisierte Ausgleichsmaßnahmen |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Grammetal, den 16.03.2023
Gemeinde Grammetal — Siegel
gez. Bodechtel
Bürgermeister