Geoproxy Thüringen (Zugriff: 25.08.2022) Übersichtsplan - Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes (unmaßstäbliche Darstellung)
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal hat in öffentlicher Sitzung am 15.03.2023 den Entwurf zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Nohra im Ortsteil Nohra gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.
Für den Planbereich ist der Entwurf vom Februar 2023 maßgebend.
Anlass der Planung:
Bei der Aufhebungsfläche handelt es sich um eine bisher ungenutzte Fläche im Bebauungsplan Nr. 3 Gewerbegebiet Nohra. Die Fläche soll künftig in den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Industriepark Nohra integriert werden. Die für den Aufhebungsbereich getroffenen planerischen Festsetzungen erschweren die ganzheitliche Entwicklung des Industrieparks Nohra.
Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Nohra steht in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Industriepark Nohra und der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbegeit Nohra.
Geltungsbereich des Plangebietes:
Der Geltungsbereich der Teilaufhebung umfasst eine Größe von ca. 3,7 ha.
Er umfasst folgende Flurstücke der Flur 7 der Gemarkung Nohra:
598/3, 599/2, 599/3, 598/2, 605/4 und teilweise das Flurstück 605/5
Lageplan - Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes:
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Nohra, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand Februar 2023, wird in dem Zeitraum
vom 03.04.2023 bis einschließlich 10.05.2023
in der Gemeinde Grammetal in 99428 Grammetal / OT Isseroda, Schloßgasse 19, Zimmer 18 während der Dienststunden
| Montag | 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Website der Gemeinde Grammetal abrufbar. Link:
(Überschrift: Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Nohra")
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich, zur Niederschrift oder per mail vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme
(§ 4 (2) BauGB).
Umweltprüfung
Das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplans erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| - | Umweltbericht |
| - | Gutachten |
| - | umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden |
In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:
| Gutachten / Fachbeiträge / Planungen | Inhalte / Themen | |
| Umweltbericht | - - — - — - - - | Darstellung umweltrelevanter Ziele von Fachplanungen/ Fachgesetzen Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Klima/Luft, Landschaft, Boden, Kultur-/sonstige Sachgüter, Wasser Beschreibung und Bewertung des Orts- und Landschaftsbildes und deren Auswirkungen durch die Planung Darstellung von Auswirkungen/Maßnahmen Beschreibung/ Bewertung der Umweltauswirkungen Aussagen zum Ausgleichsbedarf |
| Orientierende Kampfmittelvorerkundung | - | es sind keine konkreten Hinweise auf Kampfhandlungen im Plangebiet vorhanden - Verdacht hat sich nicht bestätigt |
| Baugrundgutachten | - | Aussagen zur Bodenbeschaffenheit, der Baugrundsituation sowie eine abfalltechnische Bewertung |
| Faunistische Kartierung | - — - | Ermittlung des Artenspektrums (Vögel, Lurche, Kriechtiere, Fledermäuse) sowie der Begleitfaune (Insekten) Ergebnisdarstellung |
| Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung | - — - | materielle Abarbeitung des europäischen Artenschutzrechts, Prüfung des Erhalts von Lebensstätten, Festlegung von Maßnahmen zum Artenschutz |
| Schalltechnische Untersuchung | - | Beachtung der Vorbelastung aus dem BP Nr. 3 zur Ermittlung der Immissionskontingente für den BP Industriepark |
Verschiedene umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen sind im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der Aufhebungsplanung innerhalb der festgelegten Fristen eingegangen. Aussagen zu folgenden Themenbereichen werden gegeben:
| Urheber | Themenbereiche | |
| Landratsamt Weimarer Land | - - - - | Hinweis auf Prüfung der realisierten Kompensationsmaßnahmen Hinweis auf Maßnahmenerhaltung Hinweise zur Regenwasserbehandlung Hinweise zum Umgang mit Boden |
| Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie | - | Hinweis zum Umgang mit Bodenfunden |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Grammetal, den 16.03.2023
Gemeinde Grammetal — Siegel
gez. Bodechtel
Bürgermeister