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Grammetalbote Amtsblatt der Gemeinde Grammetal
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil der Gemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Grammetal

Geoproxy Thüringen (Zugriff: 25.08.2022) Übersichtsplan - Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes (unmaßstäbliche Darstellung)

Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Teilaufhebung Bebauungsplan Gewerbegebiet Nohra - OT Nohra

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal hat in öffentlicher Sitzung am 15.03.2023 den Entwurf zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Nohra im Ortsteil Nohra gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.

Für den Planbereich ist der Entwurf vom Februar 2023 maßgebend.

Anlass der Planung:

Bei der Aufhebungsfläche handelt es sich um eine bisher ungenutzte Fläche im Bebauungsplan Nr. 3 Gewerbegebiet Nohra. Die Fläche soll künftig in den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Industriepark Nohra integriert werden. Die für den Aufhebungsbereich getroffenen planerischen Festsetzungen erschweren die ganzheitliche Entwicklung des Industrieparks Nohra.

Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Nohra steht in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Industriepark Nohra und der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbegeit Nohra.

Geltungsbereich des Plangebietes:

Der Geltungsbereich der Teilaufhebung umfasst eine Größe von ca. 3,7 ha.

Er umfasst folgende Flurstücke der Flur 7 der Gemarkung Nohra:

598/3, 599/2, 599/3, 598/2, 605/4 und teilweise das Flurstück 605/5

Lageplan - Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes:

Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Nohra, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand Februar 2023, wird in dem Zeitraum

vom 03.04.2023 bis einschließlich 10.05.2023

in der Gemeinde Grammetal in 99428 Grammetal / OT Isseroda, Schloßgasse 19, Zimmer 18 während der Dienststunden

Montag

13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Website der Gemeinde Grammetal abrufbar. Link:

https://www.grammetal.de/buergerservice-und-verwaltung/bekanntmachungen-landgemeinde/bek-landgemeinde/bauleitplanverfahren/

(Überschrift: Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Nohra")

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich, zur Niederschrift oder per mail vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme

(§ 4 (2) BauGB).

Umweltprüfung

Das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplans erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

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Umweltbericht

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Gutachten

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umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden

In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:

Verschiedene umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen sind im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der Aufhebungsplanung innerhalb der festgelegten Fristen eingegangen. Aussagen zu folgenden Themenbereichen werden gegeben:

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Grammetal, den 16.03.2023

Gemeinde Grammetal — Siegel

gez. Bodechtel

Bürgermeister