Gemäß § 16 Abs. 5 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Grammetal erfolgen alle gesetzlich erforderliche Bekanntmachungen durch Bereitstellung auf der Internetseite der Gemeinde Grammetal
https://www.grammetal.de/buergerservice-und-verwaltung/bekanntmachungen-landgemeinde/
Das gilt auch für die Bekanntmachungen zur Wahl, die direkt unter
https://www.grammetal.de/buergerservice-und-verwaltung/wahlen/
oder dem nebenstehend QR Code abgerufen werden können.
Die Bekanntmachungen werden nachrichtlich auch im Amtsblatt veröffentlicht.