Seit 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) in Kraft getreten. Damit ändern sich sowohl die Abläufe der Wehrerfassung als auch bestimmte Regelungen im Melderecht. Die Erfassung wehrpflichtiger Personen wird künftig vollständig von der Bundeswehr übernommen. Ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Meldedaten an die Bundeswehr nach § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz ist nicht mehr möglich. Bereits eingereichte Widersprüche verlieren automatisch ihre Wirkung.
Die Meldebehörden sind gesetzlich verpflichtet, bestehende Übermittlungssperren aus dem Melderegister zu entfernen. Ein zusätzlicher Antrag ist dafür nicht notwendig.
Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie unter folgendem Link: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/370/VO.html
Ihr Einwohnermeldeamt