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Grammetalbote Amtsblatt der Gemeinde Grammetal
Ausgabe 5/2023
Bekanntmachungen anderer Behörden
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Öffentliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde

Gewässerschau der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Weimarer Land und Verbandsschau des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme im Frühjahr 2023

Die Untere Wasserbehörde des Kreises Weimarer Land führt die Gewässerschau laut § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) im Frühjahr 2023 durch. Sie wird verbunden mit der jährlichen Verbandsschau des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme (laut § 7 Abs. 1 der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme in Verbindung mit § 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände-Wasserverbandsgesetz- WVG).

Die Gewässerschau der Unteren Wasserbehörde und die Verbandsschau des GUV Gera/Gramme an Gewässern II. Ordnung werden gemeinsam durchgeführt.

Zu diesem Zweck wird laut § 74 Abs. 4 ThürWG durch die Untere Wasserbehörde eine Schaukommission für die Gewässer zweiter Ordnung gebildet.

Als Schaubeauftragte des GUV Gera/Gramme wurde die Verbandsingenieurin des GUV Gera/Gramme, Frau Anette Albrecht (Umlaufbeschluss der Verbandsversammlung 03-03/2020 vom 30.12.2020) und als stellvertretende Schaubeauftragte die Projektingenieurin, Frau Carmen Ballin (Umlaufbeschluss 03-04/2020 vom 30.12.2020) benannt.

Für die Gewässer- bzw. Verbandschau im Frühjahr 2023 sind folgende Fließgewässer zu folgenden Terminen vorgesehen:

Vippach von der Quelle östlich von Neumark bis zur Kreisgrenze nach Sömmerda am 20.04.2023 um 9:00 Uhr.

Gramme von der südlichen Ortslage Nohra an der K 308 bis zur Einmündung der Gramme in die Talsperre Hopfgarten (Stauwurzel) am 25.04.2023 um 9:00 Uhr.

Bei Durchführung der Gewässer- bzw. Verbandsschau der Gewässer II. Ordnung entsteht die Notwendigkeit in den Ortslagen Neumark, Vippachedelhausen, Nohra und Hopfgarten Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und begründet sich in § 101 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009.

Durch die öffentliche Bekanntgabe über die gemeinsame Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 (ThürWG) die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert.

Ansprechpartner für die Gewässerschau bei der Unteren Wasserbehörde Weimarer Land ist Herr Stetter (Tel. 03644-540187) sowie für die Verbandsschau des GUV Gera/Gramme Frau Albrecht (Tel. 0361-6551882).