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Grammetalbote Amtsblatt der Gemeinde Grammetal
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil der Gemeinde
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Amtlicher Teil der Gemeinde

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.02.2025 mit Beschluss Nr. 03/2025 die Erste Satzung der Gemeinde Grammetal zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Die Rechtsaufsicht im Landratsamt Weimarer Land hat mit Datum 21.02.2025 die Eingangsbestätigung (Akz. 11.90.05-25-4) erteilt.

Die Satzung wurde am 08.04.2025 (Bereitstellungstag) im Internet bekanntgemacht.

Nachfolgend erfolgt die nachrichtliche Bekanntmachung im Amtsblatt.

Erste Satzung der Gemeinde Grammetal zur Änderung der Hauptsatzung

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) erlässt die Gemeinde Grammetal folgende Satzung:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Gemeinde Grammetal vom 02.09.2024, bekannt gemacht am 14.09.2024 im Amtsblatt (Grammetalbote), wird wie folgt geändert:

1. § 16 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde erfolgt durch Bereitstellung einer elektronischen Ausgabe der Satzungen auf der Internetseite https://www.grammetal.de/buergerservice-und-verwaltung/bekanntmachungen-landgemeinde/. Bei der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung ist der Bereitstellungstag anzugeben. Der Bereitstellungstag ist der Tag, an dem die Satzung erstmals im Internet bereitgestellt wird. Auf den Urschriften der Satzungen sind die Form und der Tag der öffentlichen Bekanntmachung (Bereitstellungstag) schriftlich zu vermerken. Die Satzungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung kostenfrei einsehbar und gegen Kostenerstattung als Ausdruck erhältlich. Eine zusätzliche nachrichtliche Veröffentlichung (nicht ortsüblich) der Satzung erfolgt im Amtsblatt der Gemeinde Grammetal „Grammetalbote“.

2. § 16 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

(5) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend.

Ist eine ortsübliche Bekanntmachung in der gemäß Abs. 1 bestimmten elektronischen Form nicht ausschließlich zulässig (beispielsweise bei Bekanntmachungen nach §§ 3, 4a BauGB), erfolgt die Bekanntmachung zusätzlich durch Veröffentlichung im gedruckten Amtsblatt der Gemeinde Grammetal (Grammetalbote), welche in diesem Fall die ortsübliche Bekanntmachung darstellt. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages des Amtsblattes der Gemeinde Grammetal vollzogen.

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Gemeinde Grammetal

Grammetal, d. 08.04.2025

gez.

Roland Bodechtel

Bürgermeister

Bereitstellungstag im Internet: 08.04.2025