In der Jahreshauptversammlung am 23.04.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 01/2025 - Entlastung des Vorstandes und des Kassierers für das Jagdjahr 2024/2025
Beschluss Nr. 02/2025 - Der Reinertrag des Jagdjahres 2024/25 wird angespart.
Hinweis: Diejenigen Mitglieder der Jagdgenossenschaft Isseroda, die dem Beschluss Nr. 02/2024 nicht zugestimmt haben bzw. nicht anwesend waren, können nach § 14 Abs. 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Isseroda i.V.m. § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz ihren Anspruch auf Auszahlung ihres Anteils des Reinertrags geltend machen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von einem Monat nach Bekanntmachung der Beschlussfassung geltend gemacht wird.
gez. Schwark
Jagdvorsteher