In der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Isseroda, am 27.04.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 01/2023: Entlastung des Vorstandes und des Kassierers.
Beschluss Nr. 02/2023: Der Reinertrag des Pachtzinses wird ausgezahlt.
Wichtige Anmerkung zu Beschluss Nr. 02/2023:
Gemäß § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz, beschließt die Jagdgenossenschaft Isseroda, den Reinertrag der Jagdnutzung an ihre Mitglieder auszuschütten.
Der Anspruch erlisch jedoch, wenn er nicht binnen einem Monat nach der Bekanntmachung der Beschlussfassung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird.
Bitte wenden Sie sich somit, mit den zur Auszahlung erforderlichen Angaben (Bankverbindung, IBAN) an unseren Kassenwart, Herrn Ralf Lober.
23.05.2023
Jagdgenossenschaft OT Isseroda
Der Vorstand