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Grammetalbote Amtsblatt der Gemeinde Grammetal
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil der Gemeinde
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Bekanntmachung von Beschlüssen

7. Sitzung des Gemeinderates am 18.06.2025

Stimmberechtigte Mitglieder: 21

Anwesende Mitglieder: 15

Beschluss 23/2025: Der Gemeinderat beschließt die Tagesordnung der 7. Sitzung des Gemeinderats Grammetal am 18.06.2025 (öffentlicher Teil).

Einstimmig angenommen

Beschluss 24/2025: Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der 6. Gemeinderatssitzung vom 02.04.2025.

Einstimmig angenommen

Beschluss 25/2025:

Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023, der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen sowie zukünftiger Richtlinien des Bundes sowie des Freistaats Thüringen, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Gemeinde Grammetal übersteigt.

Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeisterermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen.

Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).

Einstimmig angenommen

Beschluss 26/2025:

Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal stellt gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 fest.

Die im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Weimarer Land aufgeführten Empfehlungen und Hinweise sind künftig zu beachten.

Einstimmig angenommen

Beschluss 27/2025:

Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal stellt gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 fest.

Die im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Weimarer Land aufgeführten Empfehlungen und Hinweise sind künftig zu beachten.

Einstimmig angenommen

Beschluss 28/2025: Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Weimarer Land für das Jahr 2022 die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022.

Einstimmig angenommen

Beschluss 29/2025: Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Weimarer Land für das Jahr 2022 die Entlastung der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022.

Einstimmig angenommen

Beschluss 30/2025: Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Weimarer Land für das Jahr 2023 die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023.

Einstimmig angenommen

Beschluss 31/2025: Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Weimarer Land für das Jahr 2023 die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2023.

Einstimmig angenommen

Beschluss 32/2025: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung eines Anhängehäcksler mit hydraulischen Einzugsband zum Zerkleinern von Ast- und Strauchschnitt bis 21cm Durchmesser, mit einer Leistung von 50-80 PS für den Bauhof der Gemeinde.

Einstimmig angenommen

Beschluss 33/2025:

1.

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Leistungsangebot der Baufirma Wagner Straßen-Tiefbau GmbH vom 26.05.2025 mit dem Angebotspreis in Höhe von 37.517,94 € brutto für den erweiterten Ausbau (Komplettausbau) der Neuen Gasse in Ottstedt am Berge im Zuge der abwasserseitigen Erschließung 3. BA seitens Jena Wasser und der damit verbundenen außerplanmäßige Ausgabe zu.

2.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Baufirma Wagner Strassen-Tiefbau GmbH den entsprechenden Bauvertrag abzuschließen.

Einstimmig angenommen

Beschluss 34/2025:

1.

Der Gemeinderat nimmt das in der Anlage beigefügte Ergebnis zur Jahresrechnung 2024 nach § 80 Abs. 2 ThürKO zustimmend zur Kenntnis.

2.

Die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben sind nachvollziehbar dargestellt und werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt entsprechend § 82 Abs. 1 und 2 dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Weimarer Land den Jahresabschluss 2024 zur örtlichen Prüfung vorzulegen.

Einstimmig angenommen

Beschluss 35/2025: Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal beschließt in Abänderung des Beschlusses des Gemeinderates 18/2025 vom 02.04.2025 die Satzung über das Anbringen und Aufbringen von Werbeanlagen (Plakatierungssatzung).

Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wurde, ist Bestandteil des Beschlusses.

Einstimmig angenommen

Beschluss 36/2025: Der Gemeinderat beschließt die in Abänderung des Beschlusses des Gemeinderates 17/2025 vom 02.04.2025 die Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Grammetal (Sondernutzungssatzung).

Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.

Einstimmig angenommen

Beschluss 37/2025:

Der Gemeinderat beschließt eine Vergnügungssteuersatzung unter Beachtung, dass alle bestehenden Satzungen über Erhebung von Vergnügungssteuern außer Kraft gesetzt werden.

Der Satzungsentwurf in angepasster Form, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.

Einstimmig angenommen

Beschluss 38/2025: Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal beschließt den vorliegenden Entwurf zuzüglich der besprochenen Ergänzungen der Richtlinie über freiwillige Leistungen der Gemeinde Grammetal zur Förderung des Ehrenamts.

Der Entwurf der Richtlinie im Anhang ist Bestandteil des Beschlusses.

Einstimmig angenommen

6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.06.2025

Stimmberechtigte Mitglieder: 7

Davon anwesend: 7

Beschluss HFA 08/2025: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Tagesordnung der 6. Sitzung am 04.06.2025.

Einstimmig angenommen

Beschluss HFA 09/2025: Die Niederschrift über den öffentlichen Teil sowie den nichtöffentlichen Teil der 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.03.2025 wird genehmigt.

Mehrheitlich angenommen

Beschluss HFA 10/2025: Die Tagesordnung der 7. Gemeinderatssitzung am 18.06.2025 (öffentlicher Teil) wird durch den Haupt- und Finanzausschuss gemäß Vorlage bzw. den abgestimmten Änderungen festgesetzt.

Einstimmig angenommen