Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.07.2023 mit Beschluss Nr. 59/2023 die Haushaltssatzung der Gemeinde Grammetal für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die Rechtsaufsicht im Landratsamt Weimarer Land hat mit Datum 11.07.2023 die Eingangsbestätigung erteilt und mit Schreiben vom 19.07.2033 (Akz. 11.90.03-27-1) der Ausfertigung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung zugestimmt.
Die Satzung wird nachfolgend bekannt gemacht:
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 S. 1 und 55 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115), erlässt die Gemeinde Grammetal folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dieser schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 12.603.500 Euro |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.525.500 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.075.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 280 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 395 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Grammetal, den 24.07.2023
Gemeinde Grammetal
gez.
Roland Bodechtel
Bürgermeister
Hinweis:
Der Haushaltsplan wird in der Zeit ab 21.08.2023 für die Dauer von zwei Wochen in der Gemeinde Grammetal, Schloßgasse 22, 99428 Grammetal (Zi.3) während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt und danach bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.