stimmberechtigte Mitglieder 21
davon anwesend:
bis TOP 3 18
von TOP 4 bis TOP 7 19
ab TOP 8 18
Beschluss 41/2024:
Der Gemeinderat beschließt die Tagesordnung der 2. Sitzung des Gemeinderats Grammetal am 28.08.2024.
Einstimmig angenommen
Beschluss 42/2024:
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 19.06.2024.
Einstimmig angenommen
Beschluss 43/2024:
Die neu erstellte Wohnbedarfsanalyse wird zur Kenntnis genommen.
Sie ist in der Flächennutzungsplanung zu berücksichtigen.
Einstimmig angenommen
Beschluss 44/2024:
| 1. | Der Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Grammetal, bestehend aus der Planzeichnung und Begründung, wird in der vorliegenden Fassung (Stand 28.08.2024) beschlossen. |
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Entwurf nach § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen |
Einstimmig angenommen
Beschluss 45/2024:
Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Grammetal und der Gramme-REVIT GmbH
Einstimmig angenommen
Beschluss 46/2024:
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Mischgebiet An der Vieselbacher Straße“ im Ortsteil Niederzimmern gem. § 2 Abs. 1 BauGB im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht. |
| 2. | Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. |
Mehrheitlich angenommen
Beschluss 47/2024:
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Sanierung des Vereinsraums im Dorf- und Heimatzentrum in Niederzimmern für folgende Lose an folgende Firmen zu vergeben:
| Los 1 Bauhandwerker: | Baugeschäft André Lehmann in Höhe von 13.891,33 € |
| Los 2 Elektroarbeiten: | Elektro-Schmidt-Ramsla in Höhe von 7.081,99 |
| Los 3 Malerarbeiten: | Heinrich Schmidt in Höhe von 11.804,79 € |
| Los 4 Bodenarbeiten: | Steve Nittel in Höhe von 13.351,88 € |
| Los 5 Sanitärarbeiten: | Heizungsbau Hampel in Höhe von 2.214,11 € |
| Los 6 Raumausstattung: | TTM Tapeten, Teppichboden Markt GmbH in Höhe von 3.218,05 € |
| Los 7 Küche: | Einbauküchen in Höhe von 4.690,00 € |
Es werden Aufträge im Wert von insgesamt 56.252,15 € vergeben.
Einstimmig angenommen
Bemerkung:
Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung waren von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Herr Lehmann, André
Beschluss 48/2024:
| 1. | Der Gemeinderat nimmt das in der Anlage beigefügte Ergebnis zur Jahresrechnung 2023 nach § 80 Abs. 2 ThürKO zustimmend zur Kenntnis. |
| 2. | Die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben sind nachvollziehbar dargestellt und werden zustimmend zur Kenntnis genommen. |
| 3. | Der Bürgermeister wird beauftragt entsprechend § 82 Abs. 1 und 2 dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Weimarer Land den Jahresabschluss 2023 zur örtlichen Prüfung vorzulegen. |
Einstimmig angenommen
Beschluss 49/2024:
Der Gemeinderat beschließt die Planungsleistungen für Verkehrsanlagen zum grundhaften Straßenausbau in Niederzimmern in Zusammenhang mit geplanten Kanalbaumaßnahmen von JenaWasser für die Straßen
| - | Vieselbacher Straße: in Höhe von 61.207,92 € |
| - | Auf dem Zieche: in Höhe von 40.165,38 € |
| - | Angergasse zwischen Brücke und Lange Gasse: in Höhe von 10.276,53 € |
| - | Nebenanlagen K205: 24.637,80 € |
an das Planungsbüro I.P.I. Infraplaningenieure GmbH zu vergeben.
Grundlage bilden die Honorarangebote des Planungsbüro I.P.I. Infraplaningenieure GmbH vom 02.07.2024 und 22.07.2024.
In der Haushalts- und Finanzplanung sind die Planungsleistungen und die Kostenannahmen für den Straßenbau zu berücksichtigen. Beim Land sind die Erstattungen der Straßenausbaubeiträge anzumelden.
Einstimmig angenommen
Beschluss 50/2024:
Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 68.700 € zur Ausstattung der Feuerwehr gemäß der „Förderrichtlinie für eine landesweite Feuerwehrpauschale 2024“ zu.
Die außerplanmäßige Ausgabe ist durch die vom Land gewährte Feuerwehrpauschale 2024 in Höhe von 68.700 € gedeckt.
Einstimmig angenommen
Beschluss 51/2024:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal beschließt den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung samt Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gewerbliche Freizeiteinrichtung“ im Ortsteil Nohra. Im anschließenden Bauleitplanverfahren soll der Geltungsbereich des Bebauungsplans durch eine Teilaufhebung verkleinert werden und die Zulässigkeit der baulichen Nutzungen überarbeitet werden. Das Plangebiet befindet sich weitgehend nördlich der Bundesstraße B 85 im Ortsteil Nohra. Der ursprüngliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „gewerbliche Freizeiteinrichtung“ umfasst eine Fläche von 331.126 m² bzw. 33,11 ha. Infolge der Teilaufhebung soll der Bebauungsplan nur noch 76.470 m² bzw. 7,64 ha umfassen.
Planungsziel ist die Baurechtsschaffung für eine Erweiterung des Schulstandortes Nohra. Unter anderem sollen Bildungsangebote für den Bereich Natur, Artenvielfalt und Erneuerbare Energien geschaffen werden.
Die 1. Änderung und die damit einhergehende Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 4 „gewerbliche Freizeiteinrichtung umfasst die folgenden Flurstücke:
| Gemarkung Nohra, Flur 4 | |||
| 341/2 (tlw.) | 341/5 (tlw.) | 349/2(tlw.) | 356/6(tlw.) |
| 356/5 | 356/7 | 363/15 (tlw.) | 356/4 (tlw.) |
| 363/5 | 363/3 | 363/4 | 363/6 |
| 363/7 | 363/8 | 363/9 | 363/10 |
| 363/11 | 363/12 | 363/13 | 363/14 |
| Gemarkung Nohra, Flur 5 | |||
| 376/37(tlw.) | 376/5 | 376/6 | 376/7 |
| 376/8 | 376/9 | 376/10 | 376/11 |
| 376/12 | 376/13 | 376/14 | 376/15 |
| 376/16 | 376/17 | 376/18 | 376/19 |
| 376/20 | 376/21 | 376/22 | 376/23 |
| 376/24 | 376/25 (tlw.) | 376/26 |
|
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Einstimmig angenommen
Bemerkung:
Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung waren von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Herr Kästner, René
Beschluss 52/2024:
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal stimmt der Weiterführung des Projekts Dorfkümmerer im Rahmen der Richtlinie zum "Landesprogramm für Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)" im Jahr 2025 zu. |
| 2. | Die Dorfkümmerer und der Projekt-Koordinator werden vom Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport benannt und vom Bürgermeister berufen werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den genannten Personen Ehrenamtsvereinbarungen abzuschließen. |
| 3. | Die ehrenamtlich tätigen Dorfkümmerer erhalten pro Ortschaft eine Aufwandsentschädigung von monatlich 75 Euro. Werden mehrere Dorfkümmerer in einer Ortschaft berufen, teilt sich die Aufwandsentschädigung gleichmäßig auf die berufenen Personen auf. |
| 4. | Pro Ortschaft steht den Dorfkümmerern außerdem ein Sachkostenbudget von jährlich 250 Euro zur Verfügung. |
| 5. | Der ehrenamtlich tätige Projekt-Koordinator erhält ebenfalls eine Aufwandsentschädigung von monatlich 75 Euro und ein jährliches Sachkostenbudget von 250 Euro. |
| 6. | Der stellvertretende Koordinator aus den Reihen der Dorfkümmerer erhält eine zusätzliche monatliche Entschädigung von 25 Euro monatlich. |
| 7. | Im Haushalt 2025 sind dafür die entsprechenden Haushaltsansätze gemäß Finanzierungsplan zu berücksichtigen., sofern die Haushaltssituation der Gemeinde es zulässt. |
| Kostenart | monatliche Kosten | Jahreskosten |
| Aufwandsentschädigungen Dorfkümmerer (14 x 75 Euro pro Monat) | 1.050,00 € | 12.600,00 € |
| Aufwandsentschädigung Koordinator (1 x 75 Euro pro Monat) | 75,00 € | 900,00 € |
| Aufwandsentschädigung stellv. Koordinator (1 x 25 Euro pro Monat) | 25,00 € | 300,00 € |
| Sachkosten (15 x 250 Euro pro Jahr) |
| 3.750,00 € |
| Gesamtkosten |
| 17.550,00 € |
| Eigenanteil Gemeinde |
| 5.265,00 € |
| Fördersumme |
| 12.285,00 € |
| 8. | Die Entschädigungen werden erst nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ausgezahlt |
Einstimmig angenommen
Beschluss 53/2024:
Gemäß § 8 des Thüringer Gesetzes über Kommunale Wahlbeamte (ThürKWBG) wird Herrn Conrad, Lothar ab 01.06.2024 Ehrensold in Höhe von 100 € monatlich bewilligt.
Einstimmig angenommen