Die nachstehende
1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
der Gemeinde Kaulsdorf vom 09.12.2022
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Gemeinderäte der Gemeinde Kaulsdorf beschlossen in ihrer Sitzung am 14.12.2023 mit Beschluss Nr. 412 - 42 / 23 die o. g. Satzung.
Das Ergebnis der formellen Prüfung der Satzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Saalfeld / Rudolstadt wurde mit Schreiben vom 02.01.2024 der Gemeinde Kaulsdorf übergeben.
Die o. g. Satzung der Gemeinde Kaulsdorf kann somit öffentlich bekannt gemacht werden.
Hinweis:
Verstöße wegen Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden.
Dies hat schriftlich unter Angabe der Gründe zu erfolgen.
Erfolgt dies nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntgabe, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Kaulsdorf, den 17.01.2024
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. S. 127) hat der Gemeinderat der Gemeinde Kaulsdorf in der Sitzung am 14.12.2023 die folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
Änderung des § 14 Abs. 1 und 8 der Hauptsatzung - Entschädigungen
§ 14 Abs. 1 der Hauptsatzung erhält folgende neue Fassung:
Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse als Entschädigung einen monatlichen Pauschalbetrag von 92,44 Euro.
§ 14 Abs. 8 der Hauptsatzung erhält folgende neue Fassung:
Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:
der ehrenamtliche erste Beigeordnete i. H. v. 230,28 Euro
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Kaulsdorf tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Kaulsdorf, den 17.01.2024