Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Gemeinde Kaulsdorf wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Gemeinderäte der Gemeinde Kaulsdorf haben in ihrer Sitzung am 17.12.2024 die folgende
Satzung über die
Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer
(Hebesatz-Satzung)
mit (Beschluss Nr. 30- 5 /24) beschlossen.
Die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom
13.01.2025 der Gemeinde Kaulsdorf übergeben. Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und kann nach § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO im Amtsblatt der GemeindeKaulsdorf -Gemeindenachrichten- bekannt gemacht werden.
Hinweis:
Verstöße wegen Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Dies hat schriftlich unter Angabe der Gründe zu erfolgen. Erfolgt dies nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntgabe, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Kaulsdorf, den 14.01.2025
Barczus
Bürgermeisterin
Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKo -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBI. S. 277, 288) in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 GVBI. S. 277, 288), in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBI. I, S. 965), zuletzt geändert durch Art. 21 Gesetz vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) und § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 BGBl. 2024 I Nr. 108), hat der Gemeinderat der Gemeinde Kaulsdorf in der Sitzung am 17.12.2024 folgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen:
§ 1
Steuersätze der Realsteuern
Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuern werden für die Gemeinde Kaulsdorf wie folgt festgesetzt:
| (1) | Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe | |
| (Grundsteuer A) | 300 v. H. |
| (2) | Grundsteuer für Grundstücke | |
| (Grundsteuer B) | 400 v. H. |
| (3) | Gewerbesteuer | 395 v. H. |
§ 2
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Kaulsdorf, den 14.01.2025