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Gemeinde-Nachrichten Kaulsdorf
Ausgabe 1/2026
Nichtamtlicher Teil
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Informationen

Stellenausschreibung

In der Gemeinde Kaulsdorf ist ab der Amtsperiode 05/2026 das Amt

der Schiedsperson (m/w/d)

neu zu besetzen.

Das Schiedsgericht wurde zur Entlastung der Amtsgerichte eingerichtet und bietet Streitschlichtungen, um Streitigkeiten des täglichen Lebens auf schnellere und kostengünstigere Weise zu beenden. Zu den Aufgaben von Schiedspersonen gehört es, insbesondere in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Mietsachen) sowie in Strafdelikten, bei denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten.

Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen. Das Amt der Schiedsperson soll daher von einer Person übernommen werden, die ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt ist.

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die Schiedsperson wird vom Gemeinderat für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht Rudolstadt bestellt.

Die Eignung für das Schiedsamt ist in § 3 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (ThürSchStG) festgelegt. Demnach muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedspersonen sollen mindestens 25 Jahre alt sein und im Bereich der Schiedsstelle ihren Wohnsitz haben. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Mitzubringen sind aber:

Gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, Zeit, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen und die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter

www.schiedsamt.de abrufbar.

Schwerbehinderte Bewerber*innen:

Gemäß § 164 SGB IX prüfen wir vor jeder Einstellung, ob die Stelle mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen besetzt werden kann. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bis zum 28.02.2026 schriftlich bei der Gemeinde Kaulsdorf, Bewerbung Schiedsperson, Straße des Friedens 27, 07338 Kaulsdorf bewerben.

Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber nicht zurückgeschickt werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden diese Unterlagen vernichtet.

Die Bewerbungsunterlagen liegen noch bis 30.06.2026 in der Gemeinde zur Abholung bereit.

gez. Barczus

Bürgermeisterin