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Gemeinde-Nachrichten Kaulsdorf
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Gemeinde Kaulsdorf

Bekanntmachung

Die nachstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Kaulsdorf für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Gemeinderäte der Gemeinde Kaulsdorf beschlossen in ihrer Sitzung am 18.12.2025 die Haushaltssatzung 2026 (Beschluss Nr. 105-13/25) mit deren Anlagen und den Finanzplan 2025-2029 (Beschluss Nr. 106-13/25).

Die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2026 wurde mit Schreiben vom 13.01.2026 (eingegangen am 20.01.2026) der Gemeinde Kaulsdorf übergeben. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und kann nach § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO im Amtsblatt der Gemeinde Kaulsdorf -Gemeindenachrichten- bekannt

gemacht werden.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme nach der Veröffentlichung zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Kaulsdorf für zwei Wochen öffentlich aus.

Es besteht jedoch die Möglichkeit bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Einsicht in die Planungsunterlagen zu erhalten.

Hinweis:

Verstöße wegen Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Dies hat schriftlich unter Angabe der Gründe zu erfolgen. Erfolgt dies nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntgabe, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Kaulsdorf, den 23.01.2026

gez. Barczus

Bürgermeisterin

Haushaltssatzung für das Jahr 2026

der Gemeinde Kaulsdorf

Auf Grund § 55 ff der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) erlässt die Gemeinde Kaulsdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.569.900,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.204.300,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 619.461,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 800.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie

folgt festgesetzt.

1.

Grundsteuer

a)

für land- und

forstwirtschaftliche Betriebe (A)

 — 

(300 v. H.)

b)

für die Grundstücke (B)

(400 v. H.)

2.

Gewerbesteuer

(395 v. H.)

§ 5

Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Der zuerhebende Betrag für die Tätigkeit als erfüllende Gemeinde wird auf 158,00 € pro Einwohner festgesetzt.

§ 7

Es gilt der heute beschlossene Stellenplan.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Kaulsdorf, den 23.01.2026