Auf Grund § 60 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) erlässt die Gemeinde Kaulsdorf folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt;
dadurch werden
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| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | |
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| € | € | gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert |
| a) | im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen und Ausgaben | 94.400,00 |
| 4.357.400,00 | 4.451.800,00 |
| b) | im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen und Ausgaben | 364.100,00 |
| 1.507.700,00 | 1.871.800,00 |
§ 2
Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt erhöhen sich von 50.000,00 € auf 127.000,00 €.
§ 4
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben unverändert
§ 5
Der Höchstbetrag des Kassenkredites bleibt unverändert.
§ 6
Der Umlagebetrag für die Tätigkeit als erfüllende Gemeinde bleibt unverändert.
§ 7
Es gilt der beiliegende neue Stellenplan.
§ 8
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Kaulsdorf, den 25.09.2025