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Gemeinde-Nachrichten Kaulsdorf
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Kaulsdorf

Bekanntmachung

Die nachstehende

1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Kaulsdorf

für das Haushaltsjahr 2025

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Gemeinderäte der Gemeinde Kaulsdorf beschlossen in ihrer Sitzung am 21.08.2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 (Beschluss Nr. 75-20/25) mit deren Anlagen und den Finanzplan (Beschluss Nr. 76-10/25).

Die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 wurde mit Schreiben vom 22.09.2025, (eingegangen am 25.09.2025) der Gemeinde Kaulsdorf übergeben.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und kann nach § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO im Amtsblatt der Gemeinde Kaulsdorf -Gemeindenachrichten- bekannt gemacht werden.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme nach der Veröffentlichung zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Kaulsdorf für zwei Wochen öffentlich aus.

Es besteht jedoch die Möglichkeit bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Einsicht in die Planungsunterlagen zu erhalten.

Hinweis:

Verstöße wegen Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht

die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der

Gemeinde geltend gemacht werden.

Dies hat schriftlich unter Angabe der Gründe zu erfolgen.

Erfolgt dies nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntgabe, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Kaulsdorf, den 30.09.2025

Barczus

Bürgermeisterin