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Gemeinde-Nachrichten Kaulsdorf
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Kaulsdorf

Wie geht es weiter mit der Grundsteuerreform bzw. Veranlagung ab 01.01.2025

Im Zuge der Grundsteuerreform waren alle Eigentümer von Grundstücken verpflichtet eine Feststellungserklärung zu ihren Grundstücken beim Finanzamt einzureichen. Auf dieser Grundlage wurden durch das zuständige Finanzamt zum Stichtag 01.01.2022 neue Grundsteuerwerte festgestellt. (Hauptfeststellung) Sollten Bürger versäumt haben diese Feststellungerklärung einzureichen, werden die Werte durch das Finanzamt geschätzt.

Das zuständige Finanzamt übersendet den Bürgern 2 Bescheide:

1.

einen Grundsteuerwertbescheid zur Feststellung zum 01.01.2022 (neuer Einheitswert)

2.

einen Grundsteuermessbescheid zum 01.01.2025 (Grundsteuermessbetrag)

Dieser neue Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt ist später die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt oder Gemeinde, die dann den Grundsteuerbescheid an die Eigentümer von Grund und Boden erlässt.

Derzeitiger Stand der Umsetzung in unserem Gemeindegebiet:

Wiederholt werden wir gefragt, wieviel der Bürger Grundsteuer ab 2025 zu zahlen hat. Genaues können wir zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Bisher sind ca. 1/3 aller Veranlagungen vom Finanzamt an die Kommunen zum Einarbeiten übermittelt worden. Erst wenn das abgeschlossen ist, kann die Gemeinde eine Kalkulation mit den neuen Werten vornehmen.

Vorerst gelten deshalb, bis zur Festsetzung der neuen Hebesätze, die alten Hebesätze weiter:

Grundsteuer A 300%

Grundsteuer B 400%

Die bisherigen Festsetzungen der Ersatzbemessungen fallen zum 31.12.2024 komplett weg.

Alle alten Bescheide verlieren zum 31.12.2024 per Gesetz ihre Gültigkeit. Sie erhalten keinen Aufhebungsbescheid. Die neuen Bescheide werden den Bürgern voraussichtlich im I. Quartal 2025 zugeschickt. Sollten sich zeitliche Verschiebungen ergeben, werden sie über das Amtsblatt der Gemeinde informiert.

Wir weisen darauf hin, dass Sie um ihre Kosten grob planen zu können vorerst den vom Finanzamt zugeschickten Messbetrag mit dem aktuellen Hebesatz multiplizieren. Mit diesem Betrag kann ein Vergleich zur alten Grundsteuer vorgenommen werden.

Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt jährlich durch den Gemeinderat mit Beschluss der Haushaltssatzung zu Beginn eines Kalenderjahres, spätestens aber bis 30.06. eines Jahres. Der Hebesatz kann von jeder Kommune selbständig festgesetzt werden. Zu gegebenem Zeitpunkt können wir noch nicht feststellen, in welchem Ausmaß sich eine Änderung der Hebesätze ab 2025 ergeben wird.

gez. Barczus

Bürgermeisterin