Der Jahreswechsel steht bevor und viele freuen sich auf das Silvesterfeuerwerk. Doch gerade nach dem verheerenden Großbrand in Drognitz, bei dem mehrere Häuser und Scheunen im Ortskern zerstört wurden, sollte allen die Gefahr durch Brände bewusst sein.
Bitte beachten Sie:
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben. Der Mindestabstand zu Gebäuden und Personen muss gemäß Herstellerangaben eingehalten werden.
Für die meisten Raketen und Batterien beträgt dieser Abstand mindestens 8 Meter (§ 18 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz - 1. SprengV).
Besonders bei alten, dicht stehenden Bauten wie in Kaulsdorf oder Drognitz kann schon ein kleiner Fehler zu großem Schaden führen.
Daher unsere dringende Bitte:
Feuer und Funken kennen keine Rücksicht.
Lassen Sie uns gemeinsam daran denken, damit 2026 für alle sicher und gesund beginnen kann.
Ihre Gemeindeverwaltung Kaulsdorf