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Gemeinde-Nachrichten Kaulsdorf
Ausgabe 11/2025
Nichtamtlicher Teil
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Informationen

Mit Rücksicht und Vorsicht ins neue Jahr

Feuerwerk nur mit Abstand und Verantwortung!

Der Jahreswechsel steht bevor und viele freuen sich auf das Silvesterfeuerwerk. Doch gerade nach dem verheerenden Großbrand in Drognitz, bei dem mehrere Häuser und Scheunen im Ortskern zerstört wurden, sollte allen die Gefahr durch Brände bewusst sein.

Bitte beachten Sie:

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben. Der Mindestabstand zu Gebäuden und Personen muss gemäß Herstellerangaben eingehalten werden.

Für die meisten Raketen und Batterien beträgt dieser Abstand mindestens 8 Meter (§ 18 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz - 1. SprengV).

Besonders bei alten, dicht stehenden Bauten wie in Kaulsdorf oder Drognitz kann schon ein kleiner Fehler zu großem Schaden führen.

Daher unsere dringende Bitte:

  • Halten Sie beim Abbrennen von Feuerwerk IMMER den auf der Verpackung angegebenen Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Personen ein (mindestens 8 Meter).
  • Verzichten Sie nach Möglichkeit auf Feuerwerk im Ortskern - insbesondere in der Nähe von Scheunen und Fachwerkhäusern!
  • Achten Sie besonders darauf, ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper zu verwenden. Wichtig: Der Besitz, das Zünden und die Einfuhr von nicht zugelassenem Feuerwerk - in der Regel illegale Pyrotechnik aus dem Ausland ohne gültige CE-Kennzeichnung - sind gemäß dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar.
  • Nutzen Sie die freien Wiesenflächen am Rand der Bebauung für Ihr Feuerwerk. So schützen Sie Ihr Heim, Ihre Nachbarn und unsere historische Ortsstruktur.

Feuer und Funken kennen keine Rücksicht.

Lassen Sie uns gemeinsam daran denken, damit 2026 für alle sicher und gesund beginnen kann.

Ihre Gemeindeverwaltung Kaulsdorf