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Gemeinde-Nachrichten Kaulsdorf
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Schöffenwahl 2023

Amtszeit: 5 Jahre (2024 - 2028)

Kriterien/Voraussetzungen:

Sie müssen bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre und unter 70 Jahre als ein

Sie verfügen über die deutsche Staatsbürgerschaft

Sie benötigen keine juristische Vor-/Ausbildung

Sie müssen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben (ein Zweitwohnsitz ist ausreichend, wenn man sich überwiegend dort aufhält)

Sie sind straffrei

Sie sind vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst

Sie sind meinungsstark und überzeugungsfähig

Weitere Informationen erhalten Sie unter

www.schoeffenwahl2023.de

oder in der Gemeinde Kaulsdorf zu den gewohnten Öffnungszeiten.

Kontakt:

Frau Schmiedel

Telefon: 036733/34914

E-Mail: schmiedel@kaulösdorf-saale.de

Frau Woytinas

Telefon: 036733/3490

E-Mail: info@kaulsdorf-saale.de

Nach Vorgabe des Amtsgerichtes Rudolstadt ist folgende Personenanzahl zu benennen:

Verteilung nach Gemeinden

Gemeinde Kaulsdorf

3 Personen

Gemeinde Hohenwarte

1 Person

Gemeinde Drognitz

1 Person

Gemeinde Altenbeuthen

1 Person

Einwohner der jeweiligen Gemeinden, die Interessen an der Ausübung dieses Ehrenamtes haben, können bis zum 06. April 2023 die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde beantragen. Den entsprechenden Antrag finden Sie auch auf unserer Homepage.

Gemeinde Kaulsdorf