Kriterien/Voraussetzungen:
| • | Sie müssen bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre und unter 70 Jahre als ein |
| • | Sie verfügen über die deutsche Staatsbürgerschaft |
| • | Sie benötigen keine juristische Vor-/Ausbildung |
| • | Sie müssen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben (ein Zweitwohnsitz ist ausreichend, wenn man sich überwiegend dort aufhält) |
| • | Sie sind straffrei |
| • | Sie sind vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst |
| • | Sie sind meinungsstark und überzeugungsfähig |
Weitere Informationen erhalten Sie unter
oder in der Gemeinde Kaulsdorf zu den gewohnten Öffnungszeiten.
Kontakt:
| Frau Schmiedel | |
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| Telefon: 036733/34914 |
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| E-Mail: schmiedel@kaulösdorf-saale.de |
| Frau Woytinas | |
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| Telefon: 036733/3490 |
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| E-Mail: info@kaulsdorf-saale.de |
Nach Vorgabe des Amtsgerichtes Rudolstadt ist folgende Personenanzahl zu benennen:
Verteilung nach Gemeinden
| • | Gemeinde Kaulsdorf | 3 Personen |
| • | Gemeinde Hohenwarte | 1 Person |
| • | Gemeinde Drognitz | 1 Person |
| • | Gemeinde Altenbeuthen | 1 Person |
Einwohner der jeweiligen Gemeinden, die Interessen an der Ausübung dieses Ehrenamtes haben, können bis zum 06. April 2023 die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde beantragen. Den entsprechenden Antrag finden Sie auch auf unserer Homepage.
Gemeinde Kaulsdorf