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Gemeinde-Nachrichten Kaulsdorf
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Haushaltssatzung

Bekanntmachung

Die nachstehende Haushaltsatzung der Gemeinde Kaulsdorf für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Gemeinderäte der Gemeinde Kaulsdorf beschlossen in ihrer Sitzung am 25.01.2024 die Haushaltssatzung 2024 (Beschluss Nr. 419-43/24) mit deren Anlagen und den Finanzplan (Beschluss Nr. 420-43/24).

Die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2024 wurde mit Schreiben vom 14.02.2024, (eingegangen am 19.02.2024) der Gemeinde Kaulsdorf übergeben. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme nach der Veröffentlichung zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Kaulsdorf für zwei Wochen öffentlich aus. Es besteht jedoch die Möglichkeit bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Einsicht in die Planungsunterlagen zu erhalten.

Hinweis:

Verstöße wegen Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Dies hat schriftlich unter Angabe der Gründe zu erfolgen. Erfolgt dies nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntgabe, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Kaulsdorf, den 21.02.2024

Barczus

Bürgermeisterin

Haushaltssatzung

für das Jahr 2024 der Gemeinde Kaulsdorf

Auf Grund § 55 ff der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl S. 41), § 43 geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erlässt die Gemeinde Kaulsdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.881.200,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.784.000,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.

1.

Grundsteuer

a)

für land- und

forstwirtschaftliche Betriebe (A)

 — 

(300 v. H.)

b)

für die Grundstücke (B)

(400 v. H.)

2.

Gewerbesteuer

(395 v. H.)

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Der Umlagebetrag für die Tätigkeit als erfüllende Gemeinde wird auf 140,00 € pro Einwohner festgesetzt.

§ 7

Es gilt der heute beschlossenen Stellenplan.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Kaulsdorf, den 21.02.2024

Gemeinde Kaulsdorf

Barczus

Bürgermeisterin