Der nach § 31 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz unterhaltungspflichtige Gewässerunterhaltungsverband Loquitz/Saale kündigt die Durchführung einer Verbandsschau an.
Grundlage hierfür sind die §§ 44 und 45 Wasserverbandsgesetz in Verbindung mit § 7 der Verbandssatzung.
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe der Gewässerunterhaltung und fällt damit unter die Duldungspflicht nach § 41 Wasserhaushaltsgesetz. Danach haben An- und Hinterlieger zu dulden, wenn der Unterhaltungspflichtige, die Grundstücke betritt, wenn er dies vorher ankündigt. Diese Bekanntmachung gilt als Ankündigung im Sinne dieses Paragraphen.
Die Verbandschau ist öffentlich, die Teilnehmer erhalten Gelegenheit sich zu den besichtigten Abschnitten zu äußern.
Schaubezirk: 3, Leutenberg
| Schautermin: | 14.3.2025 |
| Treffpunkt: | Am Funkmast zwischen Leutenberg und Grünau, Zufahrt Bauhofgelände, um 9.00 Uhr |
Abschnitte folgender Gewässer sollen besichtigt werden:
Sormitz in mehreren Abschnitten zwischen Mündung Wilschnitz und Bahnhof Lichtentanne
Für Fahrmöglichkeiten sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Angepasste Kleidung und Schuhwerk/Stiefel sind erforderlich.
Folgende Zielstellung soll erreicht werden:
Feststellung von Gewässerbeeinträchtigungen durch Anliegende Nutzungen. Ableitung von Unterhaltungsmaßnahmen, Abstimmung zwischen den, im Gewässerumfeld agierenden Personen.
Die Ergebnisse der Verbandsschau werden protokolliert und unterschriftlich durch den jeweiligen Schaubeauftragten bestätigt.
Der Vorstand des Verbandes veranlasst die Durchführung der abgeleiteten Maßnahmen.
Gewässerunterhaltungsverband Loquitz/Saale