Am 23. April 2024 um 10:30 Uhr findet in der Gemeindeverwaltung Kaulsdorf, Versammlungsraum im Dachgeschoss, Straße des Friedens 27, 07338 Kaulsdorf die Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl der Gemeinderäte der Gemeinde Kaulsdorf statt.
| Gegenstand der Sitzung: | |
| • | Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Listenverbindungen und Beschlussfassung über ihre Zulassung (§ 4 Abs. 5 Nr. 1, § 17 Abs. 3 und 4 Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG -) |
Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung.
Die Wahlleiterin ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 1 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlordnung). Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz). Der Wahlausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (§ 4 Abs. 6 Satz 2 und 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz).
*Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Formular gelten jeweils auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.
Kaulsdorf, 28.03.2024
gez. Kampik
Gemeindewahlleiterin