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Gemeinde-Nachrichten Kaulsdorf
Ausgabe 3/2025
Nichtamtlicher Teil
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Informationen

Öffentliche Bekanntmachung

Widerspruch gegen Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Mit dem 01. Juli 2011 hat Deutschland die Wehrpflicht ausgesetzt.

Das bedeutet, dass der Wehrdienst freiwillig ist.

Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind.

Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung nach 3 2 a der Bundesdatenübermittlungsverordnung iVm. § 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1.

Familienname

2.

Vornamen

3.

Gegenwärtige Anschrift

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG widersprechen.

Die erhobenen Daten dürfen nur zur Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften verwendet werden.

Sie sind zu löschen, wenn die Betroffenen dies verlangen, spätestens nach Ablauf eines Jahres nach der erstmaligen Speicherung der Daten beim Bundesamt für Wehrverwaltung.

Laut § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) ist eine Datenübermittlung nach § 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes nur zulässig, soweit die Betroffenen widersprochen haben.

Sollten Sie mit der Übermittlung der o.g. Daten nicht einverstanden sein, können Sie als Betroffener ohne Angaben von Gründen schriftlich oder zur Niederschrift bei der

Gemeinde Kaulsdorf

Einwohnermeldeamt

Straße des Friedens 27, 07338 Kaulsdorf

Widerspruch erheben.

Formulare sind auch im Einwohnermeldeamt Kaulsdorf erhältlich.